Am Europäischen Gerichtshof wurde am Mittwoch, den 09.04.2025 ein Verfahren verhandelt, das weitreichende Konsequenzen für die Rückforderung von Spielverlusten im Online-Glücksspielbereich haben könnte.
Am Europäischen Gerichtshof wurde am Mittwoch, den 09.04.2025 ein Verfahren verhandelt, das weitreichende Konsequenzen für die Rückforderung von Spielverlusten im Online-Glücksspielbereich haben könnte.
Gerade erst hat die Europäische Kommission am 25.02.2025 ihren Beschluss vom 20.06.2024 veröffentlicht, mit dem die besonderen Steuervorteile für die öffentlichen Spielbanken als unzulässige staatliche Beihilfe beanstandet werden...
The Higher District Court of Zweibrücken has made a reference decision that could have far-reaching consequences for the entire gambling industry.
Mit einem richtungsweisenden Urteil hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken eine Referenzentscheidung getroffen, die folgenreich für die gesamte Glücksspielbranche sein könnte.
Gemäß § 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 darf ein Spieler pro Monat maximal 1.000 € für Glücksspiele ausgeben. Dieses Limit gilt anbieterübergreifend.
Aktuelle Recherchen von Tagesschau, ZEIT und WDR decken auf: Das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € kann durch eine einfache SCHUFA-Abfrage nahezu mühelos umgangen werden – genau das, was der Autor bereits vor einem Jahr bemängelte.
Es ist der dritte Schlag in einem Jahr - und diesmal gleich ein Doppelter: Mit Beschlüssen vom 20.12.2024 - aufgrund einer Korrektur - in der Neufassung vom 7.1.2024 (Az.: 8 O 515/24) und 23.12.2024 (Az.: 8 O 392/23) hat das LG Erfurt dem Europäischen Gerichtshof weitere für Spielerklagen entscheidende Fragen zur Klärung vorgelegt.
In zwei am 12.09.2024 verkündeten Urteilen (Rs. C-741/22 und Rs. C-73/23) hat sich der Europäische Gerichtshof mit zahlreichen Fragen hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung auf Glücksspielumsätze befasst.
In zwei Verfahren gegen die Vergnügungssteuer für die Jahre 2015 bis 2018 hat das Finanzgericht Bremen auf die mündlichen Verhandlungen vom 4. September 2024 zwar die Klagen abgewiesen, aber gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO zur Fortbildung des Rechts die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Wie diese Entscheidung aufgenommen wird, liest man ua in den Medien. Die richtige Interpretation dieser Entscheidung ist, entgegen der medialen Stellungnahmen eigentlich sehr einfach.
Im Artikel „Das riskante Spiel um höhere Einsatzlimits des GlüStV 2021 im Lichte der Kohärenzrechtsprechung des EuGH“ des Autors vom 6. Februar 2024 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, in denen der Gesetzgeber mit § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 ein anbieterübergreifendes Einsatzlimit von grundsätzlich 1.000 € normiert hat.
Das Thema illegales Glücksspiel ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Insbesondere die Paragraphen § 284 StGB und § 285 StGB, die das unerlaubte Veranstalten und die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel regeln, spielen hierbei eine zentrale Rolle.