Seit Jahrzehnten beschäftigen, weitgehend unbemerkt vom Spieler, Debatten über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte Kommunen, Aufstellunternehmer und Gerichte.
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Mit Beschluss vom 01.03.2023 (Az. 6 S 1419/22) ändert der VGH Baden-Württemberg eine weitere erstinstanzliche Entscheidung des VG Freiburg (Beschluss v. 21.06.2022 – 4 K 1059/22) ab.
In zwei von den Rechtsanwälten Marcus Röll und Dr. Roland Hoffmann LL.M. der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei BENESCH Rechtanwaltspartnerschaft mbB geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren...
In der noch nicht veröffentlichten Entscheidung zu 1 Ob 176/22x hat der Oberste Gerichtshof ("OGH") der außerordentlichen Revision des Klägers nicht Folge gegeben.
Mit Beschluss vom 14.02.2023 (Az. 6 S 1431/22) hat der 6. Senat am VGH Baden-Württemberg auf die von der Kanzlei BENESCH & PARTNER und dort federführend von Herrn Rechtsanwalt Königstein geführte Beschwerde den vorhergehenden Beschluss des VG Freiburg vom 21.06.2022 (Az. 4 K 1519/22) abgeändert.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Ellwangen das Online-Casino Lapalingo dazu verurteilt, einem geschädigten Kunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen.
Die auf das Glücksspielrecht spezialisierte Kanzlei BENESCH & PARTNER ist dieses Jahr auf der ICE London 2023 mit einem eigenen Stand vertreten.
Ausgangslage: Eine bemerkenswerte Entscheidung des VfGH wurde jüngst im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Bemerkenswert warum? Der VfGH hebt die in Paragraph 25 Abs 3 GSpG verankerten Spielerschutzbestimmungen für Besucher von Spielbanken auf.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 03.06.2022 (Az. 2 O 479/21, noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Rottweil das Online Casino Tipico dazu verurteilt, dem geschädigten Casinokunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen.
Wie bereits auf ISA Guide berichtet wurde (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/271018.html) ist beim EuGH das Verfahren zu C-429/22 anhängig. Zurecht wurden nunmehr 2 Verfahren in Spielerklagen gemäß Paragraph 190 ZPO unterbrochen.
Ganz gleich welcher moralische Standpunkt zum Thema Online-Glücksspiel vertreten wird - nolens volens ist sicher: Online-Glücksspiel ist Bestandteil des Internets und die Branche befindet sich im ständigen Wachstum und ist nicht mehr aufzuhalten.
Nach der Legalisierung des Online-Glücksspiels ist auch der Werbemarkt dafür geöffnet worden. Die Werbung definiert der Duden wie folgt: „Gesamtheit werbender Maßnahmen; Reklame, Propaganda (…) die Werbung neuer Kunden“.