Straftat des unerlaubten Glücksspiels mit überproportionaler Steigerung in der PKS

Rechtsanwalt Marcus Röll
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Diese Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 u.a. durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat veröffentlicht. Bei der PKS handelt es sich um eine Art "Arbeitsstatistik" der Polizei und zeigt im Wesentlichen die durch Anzeigen in das Hellfeld gelangte Kriminalität auf. Über das sog. Dunkelfeld, d.h. der Anteil der Straftaten der nicht zur Anzeige gebracht wurde, sagt diese Statistik ebenso wenig aus, wie die am Ende tatsächlich nach den Anzeigen erfolgten Verurteilungen. Die Aussagekraft über die tatsächlich im Berichtszeitraum begangenen Straftaten ist daher begrenzt. Allerdings lassen sich aus der PKS eindeutige Trends ersehen, wenn man bei vergleichbarer Zählweise längere Zeiträume betrachtet.

Für den PKS-Schlüssel 661000, der das unerlaubte Glücksspiel in den §§ 284 ff. #StGB erfasst, ist hier ein solcher klarer Trend zu beobachten.

Die erfassten Fälle entwickelten sich in den vergangenen Jahren wie folgt:

2016: 555 Fälle
2017: 504 Fälle
2018: 832 Fälle
2019: 947 Fälle
2020: 762 Fälle
2021: 1.907 Fälle
2022: 1.861 Fälle
2023: 5.281 Fälle

D.h. gegenüber dem Vorjahr, zeigt die PKS 2023 eine Steigerung um 183,8 %, was einer Verdreifachung der angezeigten Straften entspricht. Vergleicht man die Zahlen aus 2016 mit denen aus 2023, stellt man sogar eine Verzehnfachung der Zahlen fest.

In diese Zeit fällt dann der Verstoß des Bundesjustizministeriums, den Straftatbestand des § 284 StGB mit seinen Folgenormen abzuschaffen. Mit dem Deutscher Richterbund, vielen Sucht- aber auch u.a. dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA), dem Bayrischen Automatenverband (BAV) und der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), halte ich - entgegen der Stellungnahme der BRAK - das Vorhaben für verfehlt. Die Zahlen der PKS belegen deutlich ein gesellschaftliches Problem, denen der Staat mit Mitteln des Ordnungswidrigkeitenrechts nicht Herr werden kann.

Die Zahlen bestätigen für mich allerdings auch eine weitere These: Die Überspannung der (verwaltungsrechtlichen) Regulierung führt zu mehr - anstatt weniger - Kriminalität. Das Kanalisierungsziel wird ad absurdum geführt. Dies zeigt sich für mich an den Sprüngen von 2016 zu 2018. Dieser Sprung fällt in eine Zeit des "Schaltens" des 1. GlüÄndStV, der am 01.07.2017 in mehreren Ländern zu einem aus für viele zuvor legal betriebene Spielhallen führte. Aber auch des Abschmelzens der Geräteanzahl in der Gastronomie im Jahr 2018 durch die 6. Änderungsverordnung der Spielverordnung (SpielV) fällt in diese Zeit. Der Trend, der bei Schließung der legalen Betriebe während der Pandemie in Gang gesetzt wurde, zeigt nun eine Verselbständigung. Die immer schärferen Regulierungsversuche einiger Länder seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sprechen indes für sich.