Die Befristung vieler Spielhallenerlaubnisse in Bremen und Bremerhaven läuft am 30. Juni 2023 ab. Ein Weiterbetrieb dieser Hallen ist ab dem 01. Juli 2023 nur mit einer neuen spielhallenrechtlichen Erlaubnis möglich.
Die Befristung vieler Spielhallenerlaubnisse in Bremen und Bremerhaven läuft am 30. Juni 2023 ab. Ein Weiterbetrieb dieser Hallen ist ab dem 01. Juli 2023 nur mit einer neuen spielhallenrechtlichen Erlaubnis möglich.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (VerfGH BW) veröffentlichte in der vergangenen 36. Kalenderwoche gleich mehrere Pressmitteilung im Zusammenhang mit Verfassungsbeschwerden zum Glücksspielrecht.
Das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz erteilt die Erlaubnis zur Veranstaltung und Durchführung der Klimalotterie „ClimaClic“.
Mit Pressemitteilung vom 16. März 2022 veröffentlichte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg (VerfGH BW) in einem von den Rechtsanwälten Marcus Röll und Dr. Roland Hoffmann LL.M der Kanzlei BENESCH & PARTNER geführten Verfahren eine Entscheidung die einem Spielhallenbetreiber den vorläufigen Weiterbetrieb seiner Spielhalle ermöglicht.
Am Freitag, den 24.07.2020 – 10:00 Uhr, wird eine Webinarreihe zum GlüNeuRStV und strategischen Positionierung von Unternehmern im Hinblick auf das Jahr 2021 starten.