Was genau steht in der Mitteilung?
- Bis zur abschließenden Prüfung werden keine neuen Bescheide versandt.
- Laufende Fristen im Verfahren sind vorerst ausgesetzt.
- Es wird geprüft, ob weitere Erleichterungen möglich sind (z. B. Stundung, Erlass).
- Zudem wird betont, der Gleichheitsgrundsatz gelte: Sollten sich neue Regelungen ergeben, werden auch schon erlassene Bescheide auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.
- Im Vorfeld hat das Ministerium bereits eine Anhebung der Bagatellgrenze von 500 auf 1.000 Euro durchgesetzt.
Kurz gesagt: In Hessen gibt es momentan eine Pause bei Forderungen aus dem Rückmeldeverfahren – verbunden mit einem Versprechen, Erleichterungen zu prüfen und Transparenz herzustellen.
Bedeutung dieser Entscheidung – und unser Blick auf ganz Deutschland
Für Unternehmen in Hessen kann diese Entscheidung eine spürbare Entlastung bringen: Wer befürchtet hat, binnen kurzer Zeit mit Rückforderungen überhäuft zu werden, bekommt nun zumindest zeitlich Luft. Die Aussetzung der Fristen ist besonders bedeutsam: Es verhindert, dass sofort Klage- oder Widerspruchsfristen ablaufen, bevor Betroffene reagieren können.
Allerdings: Diese Entspannung gilt aktuell nur vorläufig für Hessen. Ob und wann ähnliche Maßnahmen in anderen Bundesländern folgen, bleibt offen. Für uns als Kanzlei Benesch & Partner ist diese Entwicklung dennoch ein positives Signal – und wir hoffen sehr, dass bald auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz usw. ein Umdenken einsetzt, ebenso wie wir es schon in zahlreichen Verfahren auf dem Weg haben.
Tatsächlich ist unsere Kanzlei bereits mit vielen bundesweiten Verfahren aktiv, etwa in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern. In einzelnen Fällen liegen bereits Widersprüche oder Klagen vor – und wir beobachten mit Interesse, ob andere Länder dem hessischen Schritt folgen.
Fazit & Handlungsempfehlung
Die Mitteilung aus Hessen verweist auf eine Chance: Das Verfahren wird vorübergehend pausiert, zentrale Fristen sind ausgesetzt, und mögliche Erleichterungen werden geprüft. Doch gerade weil dies bislang nur Hessen betrifft, dürfen andere betroffene Unternehmen nicht untätig bleiben.
Wenn Sie Rückforderungsbescheide erhalten haben – egal aus welchem Bundesland – lohnt es sich, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Wir prüfen zügig, ob Ihr Bescheid formal angreifbar ist und welche Schritte (Widerspruch, Klage) sinnvoll sind.
Sie sind betroffen und wollen Ihre Rechte sichern?
Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen. Sie erreichen unseren im Glücksspiel- und Beihilferecht spezialisiertes Team wie folgt:
Dr. Roland Hoffmann, Rechtsanwalt
BENESCH Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
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☎ 06221 / 6559061