VGH Baden-Württemberg erklärt Rückforderungen von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig: Erste Musterverfahren geben Unternehmen Hoffnung – doch betroffene Betriebe müssen weiterhin individuell Widerspruch einlegen.
VGH Baden-Württemberg erklärt Rückforderungen von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig: Erste Musterverfahren geben Unternehmen Hoffnung – doch betroffene Betriebe müssen weiterhin individuell Widerspruch einlegen.
Hessen setzt die Rückforderung von Corona-Soforthilfen vorübergehend aus: Neue Bescheide werden aktuell nicht verschickt, Fristen ruhen, mögliche Erleichterungen wie Stundung oder Erlass werden geprüft.
Mit Beschluss vom 17.08.2022 hat das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines von der Hamburger Innenbehörde erlassenen Gebührenbescheides für die Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ganz überwiegend stattgegeben...