Hessen setzt die Rückforderung von Corona-Soforthilfen vorübergehend aus: Neue Bescheide werden aktuell nicht verschickt, Fristen ruhen, mögliche Erleichterungen wie Stundung oder Erlass werden geprüft.
Hessen setzt die Rückforderung von Corona-Soforthilfen vorübergehend aus: Neue Bescheide werden aktuell nicht verschickt, Fristen ruhen, mögliche Erleichterungen wie Stundung oder Erlass werden geprüft.
„Unternehmen, die in der Pandemie Corona-Soforthilfen erhalten haben, sehen sich zunehmend mit Rückforderungen konfrontiert. Auch Betreiber von Spielhallen und Glücksspielunternehmen sind betroffen – mit möglichen Folgen bis vor die Verwaltungsgerichte.“