Das OLG Hamm bestätigt, dass nur die Rechtsprechung des EuGH, nicht aber vergangene oder zukünftige (Fehl-)Entscheidungen des BGH die Instanzgerichte binden und hat deshalb eine Aussetzungsentscheidung aufgehoben.
Das OLG Hamm bestätigt, dass nur die Rechtsprechung des EuGH, nicht aber vergangene oder zukünftige (Fehl-)Entscheidungen des BGH die Instanzgerichte binden und hat deshalb eine Aussetzungsentscheidung aufgehoben.
Der BGH hatte am 22. Mai einen viel beachteten Hinweisbeschluss erlassen, in welchem das Gericht seine gegenwärtige Einschätzung zur Beurteilung von Spielerklagen gegen Sportwettanbieter mitgeteilt hat. Nach diesem Beschluss müssen Anbieter Spielern ihre Wettverluste, die sie unter Geltung des europarechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrags 2012 erlitten haben, erstatten.
Das Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valencia hat dem EuGH mit Entscheidung vom 23.09.2023 zahlreiche Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, deren Beantwortung auch für deutsche Verwaltungsverfahren von großer Bedeutung sein dürfte.
Diese Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 u.a. durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat veröffentlicht. Bei der PKS handelt es sich um eine Art "Arbeitsstatistik" der Polizei und zeigt im Wesentlichen die durch Anzeigen in das Hellfeld gelangte Kriminalität auf.
Dass den §§ 284 ff. StGB die Verfassungswidrigkeit geradezu auf die Stirn geschrieben steht, ist eine Auffassung, die der Autor – wie auch die Literatur –
Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) begann eine Abkehr vom zuvor bestehenden Totalverbot von Online-Glücksspiel, das seither durch ein einheitliches Regelungsregime aufgeweicht wird.
Die Hansestadt Hamburg hat kürzlich ihr Spielbankengesetz im Hinblick auf die bei der Europäischen Kommission anhängigen Beihilfebeschwerden SA.44944 und SA.53552 novelliert, um eine mögliche steuerliche Besserstellung der Spielbank gegenüber „anderen Marktteilnehmern“ angeblich auszuschließen.
Hat die Hansestadt Bremen etwa ein Interesse an der Ausweitung des illegalen Glücksspiels, während es das legale Automatenspiel immer weiter beschränkt? Deutlich tritt diese Intention bei der Regelung der Vergnügungssteuer in Bremen zu Tage.
Die Kriminalisierung von Verhalten stellt immer einen Eingriff u.a. in die grundrechtliche geschützte Allgemeine Handlungsfreiheit und in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Menschen dar. Es muss stets im Hinterkopf behalten werden, dass der Staat als übergeordnete Institution von den Menschen nur deshalb gegründet worden ist, um das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten...
Den Verfasser erreichen seit einiger Zeit immer wieder Informationen und auch Anfragen von Mandanten mit Glücksspielbezug, wonach es zu Hausdurchsuchungen in glücksspielstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gekommen ist.
Wie bereits in einem vorangegangenen Beitrag mit dem Titel („Die Kriminalisierung des Glücksspiels durch die §§ 284 ff. StGB unter strafverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten“) dargelegt wurde, lässt sich die Existenz des § 285 StGB strafverfassungsrechtlich nicht rechtfertigen.
Normalerweise berichten an dieser Stelle Anwälte über aktuelle Gerichtsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die sie für ihre Mandanten erstritten haben.