Pressemitteilung Nr. 062/2024 des Bundesgerichtshofs vom 15.03.2024 Verhandlungstermin am 2. Mai 2024 um 11.30 Uhr in Sachen I ZR 88/23 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob […]
Pressemitteilung Nr. 062/2024 des Bundesgerichtshofs vom 15.03.2024 Verhandlungstermin am 2. Mai 2024 um 11.30 Uhr in Sachen I ZR 88/23 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob […]
Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) begann eine Abkehr vom zuvor bestehenden Totalverbot von Online-Glücksspiel, das seither durch ein einheitliches Regelungsregime aufgeweicht wird.
Die Hansestadt Hamburg hat kürzlich ihr Spielbankengesetz im Hinblick auf die bei der Europäischen Kommission anhängigen Beihilfebeschwerden SA.44944 und SA.53552 novelliert, um eine mögliche steuerliche Besserstellung der Spielbank gegenüber „anderen Marktteilnehmern“ angeblich auszuschließen.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der Veranstalter eines im Inland verbotenen Online-Pokerspiels die verlorenen Spieleinsätze eines Spielers erstatten muss.
Hat die Hansestadt Bremen etwa ein Interesse an der Ausweitung des illegalen Glücksspiels, während es das legale Automatenspiel immer weiter beschränkt? Deutlich tritt diese Intention bei der Regelung der Vergnügungssteuer in Bremen zu Tage.
Die Kriminalisierung von Verhalten stellt immer einen Eingriff u.a. in die grundrechtliche geschützte Allgemeine Handlungsfreiheit und in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Menschen dar. Es muss stets im Hinterkopf behalten werden, dass der Staat als übergeordnete Institution von den Menschen nur deshalb gegründet worden ist, um das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten...
Den Verfasser erreichen seit einiger Zeit immer wieder Informationen und auch Anfragen von Mandanten mit Glücksspielbezug, wonach es zu Hausdurchsuchungen in glücksspielstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gekommen ist.
Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass er gegenüber anderen Marktteilnehmern, mit denen er in Wettbewerb steht, im Hinblick auf die EuGH - Entscheidungen
In den letzten Monaten haben sich insbesondere deliktische Schadenersatzklagen in Bezug auf Casinoverluste gegen nicht operative Gesellschaften gehäuft.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit drei weitgehend inhaltsgleichen Beschlüssen vom 14.11.2023 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen bestätigt.
Wie bereits in einem vorangegangenen Beitrag mit dem Titel („Die Kriminalisierung des Glücksspiels durch die §§ 284 ff. StGB unter strafverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten“) dargelegt wurde, lässt sich die Existenz des § 285 StGB strafverfassungsrechtlich nicht rechtfertigen.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 die Beschwerde einer Veranstalterin von Glücksspielen gegen die Ablehnung ihres Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz...