
Am Freitag, den 24.07.2020 – 10:00 Uhr, wird eine Webinarreihe zum GlüNeuRStV und strategischen Positionierung von Unternehmern im Hinblick auf das Jahr 2021 starten.
Ein ehemaliger Angestellter des Miccosukee Resort & Gaming Casinos im US-Bundesstaat Florida und seine Lebensgefährtin sind von einem Gericht in Miami wegen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt worden.
Das OVG Nordrhein-Westfalen hob die Verlängerung des Lockdowns im Kreis Güterloh auf. Geklagt hatte die Gebrüder Gauselmann Oelde GmbH.
Mit Antrag vom 29.06.2020 stelle das LVwG OÖ zu den Zahlen LVwG-413731 sowie LVwG-413732 folgende Fragen zur Beantwortung an den EuGH: Ist Art 267 AEUV unter Berücksichtigung des Art 6 EMRK und des Art 47 EGRC…
Der neue, den Online-Glücksspielmarkt öffnende Glücksspielstaatvertrag 2021 gilt noch nicht, die Zeit der aktuellen monopolistischen Regulierungsägide läuft ab.
Der VfGH hat in der Entscheidung vom 10.03.2015, G 203/2014 ua dargetan, dass sich die Strafsätze des § 52 GSpG an denen des § 28 Abs 1 AuslBG orientieren bzw. diesen nachgebildet sind.
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat durch Beschluss vom 27. April 2020 in der Spielhallenproblematik den Gerichtshof der Europäischen Union zu der Auslegung des Artikels 56 AEUV angerufen.
Die LMS hat als erste Glücksspielaufsichtsbehörde auf der Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertrages Untersagungsverfügungen gegen zwei marktstarke Anbieter von Online-Casino-Spielen mit Lizenz des Landes Schleswig-Holstein erlassen
Das OLG München hat in einem Beschluss (8 U 5467/19) den Rückforderungsanspruch einer Klägerin verneint, die per Sofortüberweisung Einzahlungen bei Online-Casinos vorgenommen hatte.
Dürfen Online-Casinos deutschlandweit Werbung machen, auch wenn sie nur in einem Bundesland erlaubt sind? Mit dieser Frage muss sich das Landgericht München I heute befassen.
Eine Hamburger Betreiberin sah sich benachteiligt, weil Gaststätten jetzt auch bei der Einhaltung von Regeln öffnen dürften. Hygienekonzepte könnten überall eingeführt werden, so die Richter. Die Stadt sieht das weiter anders.
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