Vor kurzem entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass es nun möglich ist, nicht nur Verluste durch Glücksspiel bei in der EU lizenzierten Anbietern zurückzufordern, sondern dass auch Anbieter Gewinne der Spielenden einfordern dürfen.
Vor kurzem entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass es nun möglich ist, nicht nur Verluste durch Glücksspiel bei in der EU lizenzierten Anbietern zurückzufordern, sondern dass auch Anbieter Gewinne der Spielenden einfordern dürfen.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Beschluss vom 2. September 2024 auf Antrag einer Spielhallenbetreiberin im Wege einer einstweiligen Anordnung das im Dezember 2023 in Kraft getretene absolute Rauchverbot für Spielhallen im Saarland für ihre Spielhalle außer Vollzug gesetzt.
Wie diese Entscheidung aufgenommen wird, liest man ua in den Medien. Die richtige Interpretation dieser Entscheidung ist, entgegen der medialen Stellungnahmen eigentlich sehr einfach.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten im Internet, der nicht über die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 erforderliche Konzession der zuständigen deutschen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.
Im Artikel „Das riskante Spiel um höhere Einsatzlimits des GlüStV 2021 im Lichte der Kohärenzrechtsprechung des EuGH“ des Autors vom 6. Februar 2024 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, in denen der Gesetzgeber mit § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 ein anbieterübergreifendes Einsatzlimit von grundsätzlich 1.000 € normiert hat.
Das Thema illegales Glücksspiel ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Insbesondere die Paragraphen § 284 StGB und § 285 StGB, die das unerlaubte Veranstalten und die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel regeln, spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Im Rahmen der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. Juni 2024 haben die Innenminister der Länder den Zwischenbericht zur Evaluierung des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland...
Die Beihilfebeschwerden SA.44944 und SA.53552 des Fachverbandes Spielhallen (FSH), vertreten durch Prof. Dr. Richard Schmidt und Dr. Andreas Bartosch, hatten endlich Erfolg.
Mittlerweile sind knapp drei Jahre vergangen, seitdem der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücks- spielstaatsvertrag 2021 – „GlüStV 2021“) am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.
Malta hatte mit dem Art 56A Gaming Act („Bill 55“) im Mai 2023 für gehöriges Aufsehen gesorgt. Diese Bestimmung im Glücksspielgesetz sieht vor, dass Urteile gegen maltesische Glücksspielunternehmen, die im Widerspruch zu einer gültigen MGA – Lizenz ergangen sind, in Malta nicht anerkannt werden...
Kurz nach seinem Hinweis zur beabsichtigten Vorlage mehrerer Fragen an den EuGH in einem Sportwettenfall legt das Landgericht nun nach: In einem von Hambach & Hambach geführten Verfahren bekräftigt das Gericht seine scharfe Kritik am Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofes vom 29. März 2024...
Mit Beschluss vom 29.04.2024 – Az. 8 O 1125/23 – hat das LG Erfurt in einer Spielerklage zur Sportwette seine Absicht kundgetan, dem Europäischen Gerichtshof drei Grundsatzfragen zur Klärung vorzulegen. Der Beschluss in dem von REDEKER geführten Verfahren ist bei Beck-Online veröffentlicht (LG Erfurt, BeckRS 2024, 8815).