EuGH-Vorlage zu Spielerklagen erreicht: Endlich Rechtssicherheit!

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Volker Ramge

Mit Beschluss vom 11. Juli 2023 hat ein maltesisches Gericht dem Europäischen Gerichtshof zu einem Rückerstattungsanspruch eines Spielers gegenüber Lottoland zahlreiche Rechtsfragen zur Klärung vorgelegt (Civil Court, First Hall, Malta, Case number 95/2023/GM).

Nach jahrelangem zähem Kampf wird sich damit nun endlich der EuGH mit der deutschen Rechtslage vor dem GlüStV 2021 zum Onlinecasinoverbot und zu Lotteriewetten befassen.

Seit Jahren tobt beim Online-Glücksspiel ein erbitterter Kampf zwischen deutschen Verbrauchern, die sich über die Legalität des Glückspiels getäuscht fühlen, und der maltesischen Glücksspielindustrie um die Rückzahlung ihrer Einsätze wegen des damals nicht erkennbar illegalen Angebotes. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Illegalität bestätigt hatte, blieben die Angebote flächendeckend online. Auch die Werbung war in Deutschland weiter präsent, obwohl das gesamte Angebot unerlaubt und unreguliert geblieben ist.

Opfer der Täuschung war der Verbraucher. Er setzte und verlor, – bis sich sukzessive Anwälte der Spieler annahmen. Seither führt die Glücksspielindustrie erbitterte Rückzugsgefechte.

Bislang ist die Bilanz in Deutschland aber glücklicherweise eindeutig. Nirgends haben sie beim Online-Casinospiel Erfolg gehabt. Die Rückzahlung der Einsätze mussten zum Teil gerichtlich erzwungen, zum Teil im Vergleichswege zurückerstattet werden.

Das Problem für den Verbraucher besteht darin, dass keine Rechtssicherheit herrscht. Es gibt zwar zahlreiche Gerichtsentscheidungen, aber keine höchstrichterliche Klärung. Sie müssen deshalb bisher erhebliche Abstriche bei den Vergleichen hinnehmen, wenn sie Geld sehen wollen oder solange weiter kämpfen, bis die Rechtslage fest steht. Das hätte noch Jahre so weiter gehen können. Viele schrecken wegen der verbliebenen Rechtsunsicherheit immer noch vor dem Schritt in die gerichtliche Auseinandersetzung zurück.

Profiteur ist eine ganze Industrie im Hintergrund, die durch die Zusammenarbeit zwischen Prozessfinanzierern und Spielerkläger-Anwälten zwar den geschädigten Verbrauchern den Weg durch die Instanzen ermöglicht. Dies ist für die Betroffenen aber mit ganz erheblichen Abschlägen verbunden.

In diesem für Rechtsstaat und Verbraucher nicht rühmlichen Szenario ist es einem Spieler jetzt auf dem Umweg über Malta gelungen, einen Weg zu baldiger Rechtssicherheit zu bahnen. Mit dem Beschluss hat ein maltesisches Instanzgericht auf die Rückzahlungsklage hin eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Rechtslage vorgenommen. Nun hat der EuGH das letzte Wort. Damit sollte spätestens übernächstes Jahr Gewissheit herrschen.

Das Ergebnis ist vorhersehbar:

Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung stets den Beurteilungsspielraum der Mitgliedsstaaten betont und der Anerkennung ausländischer Erlaubnisse eine klare Absage erteilt (EuGH Liga Portuguesa).

Auch die zur deutschen Rechtslage des GlüStV 2008 und zuvor vom EuGH in Sachen Markus Stoß und Carmen Media noch geltend gemachten Einwände sind längst überholt, nachdem der Gesetzgeber beim terrestrischen Automatenspiel mit einer Neufassung der Spielverordnung tätig geworden ist und die Anforderungen erheblich verschärft hat. Auch die Zahl der Spielbanken ist zurückgegangen. Die Pferdewette wurde in den Glücksspielstaatsvertrag eingezogen. Dass für den Online-Bereich andere Regeln gelten und die Mitgliedsstaaten hier Verbote erlassen oder Monopole einrichten können, hat der Gerichtshof immer wieder bestätigt (EuGH, Urteil vom 30.06.2011 – Zeturf).

Damit ist nun klar, dass Hilfe für den Verbraucher nicht zu spät kommt. Die vielen, die sich bislang zurückgehalten haben, werden voraussichtlich noch in unverjährter Zeit Gewissheit haben, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Kontakt:
Rechtsanwalt Volker Ramge
Mühlenstraße 58
24376 Kappeln