Normalerweise berichten an dieser Stelle Anwälte über aktuelle Gerichtsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die sie für ihre Mandanten erstritten haben.
Normalerweise berichten an dieser Stelle Anwälte über aktuelle Gerichtsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die sie für ihre Mandanten erstritten haben.
„Das Unionsrecht wird sich durchsetzen“. Mit martialisch klingenden Worten endet der Artikel eines Mannes, der das Geschäftsmodell „Spielen ohne Risiko“ mit LegalTech auf die Spitze getrieben hat...
In zahlreichen Gerichtsverfahren werden Spielverluste aus illegalem Online-Glücksspiel wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. durch die Spieler selbst oder gewerblich handelnde Zessionare von den Glücksspielanbietern erfolgreich zurückgefordert.
In Windeseile hat sich die Nachricht unter Glückspielanbietern ebenso wie Spielerklägeranwälten verbreitet: Was über sechs Jahre hinweg kein deutsches Gericht für nötig hielt, hat das erste damit befasste maltesische Gericht gleich auf Anhieb getan.
Mit Beschluss vom 11. Juli 2023 hat ein maltesisches Gericht dem Europäischen Gerichtshof zu einem Rückerstattungsanspruch eines Spielers gegenüber Lottoland zahlreiche Rechtsfragen zur Klärung vorgelegt (Civil Court, First Hall, Malta, Case number 95/2023/GM).
Bei den Spielerklagen geht es darum, dass ein Spieler aus Deutschland einen Glücksspiel-Anbieter (Online-Casino) auf Rückzahlung seiner in der Vergangenheit getätigten Einsätze verklagt.
In einem vor dem Landgericht Ulm durchgefochtenen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Rückforderungsansprüche eines Spielers bekam das beklagte Sportwettunternehmen vollumfänglich Recht zugesprochen.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 03.06.2022 (Az. 2 O 479/21, noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Rottweil das Online Casino Tipico dazu verurteilt, dem geschädigten Casinokunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen.
Wie bereits auf ISA Guide berichtet wurde (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/271018.html) ist beim EuGH das Verfahren zu C-429/22 anhängig. Zurecht wurden nunmehr 2 Verfahren in Spielerklagen gemäß Paragraph 190 ZPO unterbrochen.
Erfahrungsgemäß ist es immer einfach über Medienstatements einen schnellen Sieg in einer rechtlich umkämpften Causa zu verkünden. Gerne werden hier Schlagwörter wie „verheerend“ oder „weitreichend“ verwendet.
Wieder einmal hat in einem hier geführten Verfahren ein Landgericht dem Geschäftsmodell des „Spielens ohne Risiko“ einen Riegel vorgeschoben. Zum Hintergrund:
Das von mehreren Anwälten betriebene Geschäftsmodell, Bürger zum „Spielen ohne Risiko“ zu verleiten, um dann Gewinne schweigend einzustreichen, Verluste aber einzuklagen, bekommt weitere Rückschläge.