Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der Veranstalter eines im Inland verbotenen Online-Pokerspiels die verlorenen Spieleinsätze eines Spielers erstatten muss.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der Veranstalter eines im Inland verbotenen Online-Pokerspiels die verlorenen Spieleinsätze eines Spielers erstatten muss.
In Windeseile hat sich die Nachricht unter Glückspielanbietern ebenso wie Spielerklägeranwälten verbreitet: Was über sechs Jahre hinweg kein deutsches Gericht für nötig hielt, hat das erste damit befasste maltesische Gericht gleich auf Anhieb getan.
Mit Beschluss vom 11. Juli 2023 hat ein maltesisches Gericht dem Europäischen Gerichtshof zu einem Rückerstattungsanspruch eines Spielers gegenüber Lottoland zahlreiche Rechtsfragen zur Klärung vorgelegt (Civil Court, First Hall, Malta, Case number 95/2023/GM).
Ausgangslage: Eine bemerkenswerte Entscheidung des VfGH wurde jüngst im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Bemerkenswert warum? Der VfGH hebt die in Paragraph 25 Abs 3 GSpG verankerten Spielerschutzbestimmungen für Besucher von Spielbanken auf.
Wie bereits auf ISA Guide berichtet wurde (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/271018.html) ist beim EuGH das Verfahren zu C-429/22 anhängig. Zurecht wurden nunmehr 2 Verfahren in Spielerklagen gemäß Paragraph 190 ZPO unterbrochen.
Ein Spieler verstößt gegen wesentliche Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und erhält aus diesem Grund seinen Gewinn nicht ausbezahlt.
Das Glücksspielrecht als Materie, die an normativen Wertungen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Stimmungsbildern hängt, ist im ständigen Fluss. Kein Gericht entscheidet wirklich denselben Fall wie ein anderes, weil sich die bei der jeweiligen Entscheidung zu berücksichtigen Umstände rasant ändern.
Durch Urteil vom 3. Dezember 2020 hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-311/19 (Bonver Win) in Übereinstimmung mit dem Generalanwalt klargestellt, dass sich Spielhallenbetreiber auf die Dienstleistungsfreiheit gegenüber nationalen Beschränkungen berufen können.
Mit Antrag vom 29.06.2020 stelle das LVwG OÖ zu den Zahlen LVwG-413731 sowie LVwG-413732 folgende Fragen zur Beantwortung an den EuGH: Ist Art 267 AEUV unter Berücksichtigung des Art 6 EMRK und des Art 47 EGRC...
Der VfGH hat in der Entscheidung vom 10.03.2015, G 203/2014 ua dargetan, dass sich die Strafsätze des § 52 GSpG an denen des § 28 Abs 1 AuslBG orientieren bzw. diesen nachgebildet sind.
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat durch Beschluss vom 27. April 2020 in der Spielhallenproblematik den Gerichtshof der Europäischen Union zu der Auslegung des Artikels 56 AEUV angerufen.
Genauso wie in Österreich haben auch in Deutschland Wirtschaftsteilnehmer häufig große Schwierigkeiten, vor den Verwaltungsgerichten den unionsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz gegen unionsrechtswidrige Entscheidungen oder Praktiken deutscher Behörden zu bekommen.