Am Europäischen Gerichtshof wurde am Mittwoch, den 09.04.2025 ein Verfahren verhandelt, das weitreichende Konsequenzen für die Rückforderung von Spielverlusten im Online-Glücksspielbereich haben könnte.
Am Europäischen Gerichtshof wurde am Mittwoch, den 09.04.2025 ein Verfahren verhandelt, das weitreichende Konsequenzen für die Rückforderung von Spielverlusten im Online-Glücksspielbereich haben könnte.
Seit deutsche und österreichische Gerichte in den vergangenen Jahren zahlreichen Spielern Rückforderungen aus nichtigen Online-Glückspielverträgen zugesprochen haben, wird allenthalben versucht, die Vollstreckung der Urteile zu verhindern.
In zwei am 12.09.2024 verkündeten Urteilen (Rs. C-741/22 und Rs. C-73/23) hat sich der Europäische Gerichtshof mit zahlreichen Fragen hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung auf Glücksspielumsätze befasst.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten im Internet, der nicht über die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 erforderliche Konzession der zuständigen deutschen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.
Im Artikel „Das riskante Spiel um höhere Einsatzlimits des GlüStV 2021 im Lichte der Kohärenzrechtsprechung des EuGH“ des Autors vom 6. Februar 2024 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, in denen der Gesetzgeber mit § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 ein anbieterübergreifendes Einsatzlimit von grundsätzlich 1.000 € normiert hat.
Kurz nach seinem Hinweis zur beabsichtigten Vorlage mehrerer Fragen an den EuGH in einem Sportwettenfall legt das Landgericht nun nach: In einem von Hambach & Hambach geführten Verfahren bekräftigt das Gericht seine scharfe Kritik am Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofes vom 29. März 2024...
Mit Beschluss vom 29.04.2024 – Az. 8 O 1125/23 – hat das LG Erfurt in einer Spielerklage zur Sportwette seine Absicht kundgetan, dem Europäischen Gerichtshof drei Grundsatzfragen zur Klärung vorzulegen. Der Beschluss in dem von REDEKER geführten Verfahren ist bei Beck-Online veröffentlicht (LG Erfurt, BeckRS 2024, 8815).
Das Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valencia hat dem EuGH mit Entscheidung vom 23.09.2023 zahlreiche Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, deren Beantwortung auch für deutsche Verwaltungsverfahren von großer Bedeutung sein dürfte.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der Veranstalter eines im Inland verbotenen Online-Pokerspiels die verlorenen Spieleinsätze eines Spielers erstatten muss.
In Windeseile hat sich die Nachricht unter Glückspielanbietern ebenso wie Spielerklägeranwälten verbreitet: Was über sechs Jahre hinweg kein deutsches Gericht für nötig hielt, hat das erste damit befasste maltesische Gericht gleich auf Anhieb getan.
Mit Beschluss vom 11. Juli 2023 hat ein maltesisches Gericht dem Europäischen Gerichtshof zu einem Rückerstattungsanspruch eines Spielers gegenüber Lottoland zahlreiche Rechtsfragen zur Klärung vorgelegt (Civil Court, First Hall, Malta, Case number 95/2023/GM).
Ausgangslage: Eine bemerkenswerte Entscheidung des VfGH wurde jüngst im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Bemerkenswert warum? Der VfGH hebt die in Paragraph 25 Abs 3 GSpG verankerten Spielerschutzbestimmungen für Besucher von Spielbanken auf.