Der Oberste Finnische Gerichtshof erklärt die strafrechtlichen Bestimmungen (ähnlich der §§ 284 ff. StGB) zum Schutz eines aufgrund des finnischen Lotteriegesetzes erteilten Exklusivrechts auch nach der Gambelli-Entscheidung des EuGH für europarechtskonform. In seinem Urteil vom 24.02.2005 (KKO: 2005: 27), das soeben durch beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache bekannt wurde, hat sich der Oberste Finnische Gerichtshof, mit der Frage befasst, ob unter Zugrundelegung der Gambelli-Entscheidung das finnische Lotteriegesetz dem geltenden EU-Recht entspricht.