In dem Placanica-Urteil vom 6. März 2007 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits das Konzessionierungssystem zur Erteilung von Pferdewett- und Sportwettenkonzessionen als europarechtswidrig beurteilt. Die italienischen Pferdewettlizenzen sind darüber hinaus Gegenstand einer von der Europäischen Kommission gegen Italien 2004 eingebrachten Vertragsverletzungsklage (Rechtssache C-260/04). Die Generalanwältin des EuGH Eleanor Sharpston veröffentlichte hierzu am 29. März 2007 ihre Schlussanträge.