Konsequenteres Vorgehen gegen Glücksspiel-Schwarzmarkt gefordert

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist der erste staatliche deutsche Lotterieanbieter, der nach Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auch virtuelle Automatenspiele anbietet. Mit dem unter www.lotto-bw.de/erwin spielbaren neuen Angebot unter der eigenständigen Marke „erwin“ reagiert das Unternehmen auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden sowie die dynamischen Rahmenbedingungen des Glücksspielmarktes.

Lotto Baden-Württemberg Geschäftsführer Georg Wacker (Foto: STLG/Claus M. Morgenstern)
Lotto Baden-Württemberg Geschäftsführer Georg Wacker (Foto: STLG/Claus M. Morgenstern)
Durch die Liberalisierung des Glücksspielmarktes, die die Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrag 2021 mit sich gebracht hat, ist es wichtiger denn je, den Schwarzmarkt konsequent zu bekämpfen, um Spielinteressierten eine legale und sichere Spielteilnahme zu ermöglichen. Dabei hat der Jugend- und Spielerschutz eine große Bedeutung“, sagte Geschäftsführer Georg Wacker im Vorfeld des Glücksspiel-Symposiums der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim. Die GGL sei gefordert, effektive Maßnahmen gegen illegale Anbieter zu ergreifen. Dazu müsse der Verwaltungsrat klar definierte Rahmenbedingungen für eine effiziente Regulierung schaffen.

Jugend- und Spielerschutz muss Priorität haben

„Im Interesse der Spielerinnen und Spieler muss es das Ziel sein, den Schwarzmarkt durch effektive Maßnahmen auszutrocknen und dadurch die legalen Angebote zu stärken“, so Georg Wacker. Um die Handlungsfähigkeit zu erhöhen, brauche die GGL mehr personelle Ressourcen und qualifizierte Spezialistinnen sowie Spezialisten, auch um die Erlaubnisverfahren zu beschleunigen und damit für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Die aktuell diskutierte Erhöhung des Einzahlungslimits von 1.000 Euro pro Monat bei Online-Glücksspielen sei kein probates Mittel, um den Schwarzmarkt einzudämmen, betonte der Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. „Die Anpassung von legalen an illegale Angebote zur vermeintlichen Stärkung des Wettbewerbs stellt keine wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes dar, sondern orientiert sich an falschen Maßstäben und bestärkt damit illegale Anbieter in ihrem bisherigen Vorgehen“, sagte Georg Wacker. „Es muss unbedingt verhindert werden, dass der Schwarzmarkt auf Kosten der Spielerinnen und Spieler durch unzureichende Handlungsmöglichkeiten der GGL reingewaschen wird.“