Verwendet der Anbieter einer Soziallotterie sein Logo im Rahmen seiner satzungsbezogenen, gemeinnützigen Tätigkeit als Aufdruck auf Informations- und Bildungsmaterialien, ist dies Werbung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags...
Verwendet der Anbieter einer Soziallotterie sein Logo im Rahmen seiner satzungsbezogenen, gemeinnützigen Tätigkeit als Aufdruck auf Informations- und Bildungsmaterialien, ist dies Werbung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags...
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten im Internet, der nicht über die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 erforderliche Konzession der zuständigen deutschen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.
Im Artikel „Das riskante Spiel um höhere Einsatzlimits des GlüStV 2021 im Lichte der Kohärenzrechtsprechung des EuGH“ des Autors vom 6. Februar 2024 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, in denen der Gesetzgeber mit § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 ein anbieterübergreifendes Einsatzlimit von grundsätzlich 1.000 € normiert hat.
Im Rahmen der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. Juni 2024 haben die Innenminister der Länder den Zwischenbericht zur Evaluierung des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland...
Deutscher Glücksspielkongress (27.06.2024 in Berlin)bietet eine Plattform auch zu weiteren aktuellen Fragen des Glücksspiels in Deutschland. Von Illegalität bis hin zu neuen und weiteren Glücksspielangeboten der Bundesländer.
Stuttgart - Mit einer Petition, die Sportwetten und Lootboxen betrifft, hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Juni 2024, befasst.
Anlässlich der Veröffentlichung eines Positionspapiers von Politikerinnen und Politikern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Glücksspiel-Regulierung nimmt Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V., kritisch Stellung.
Spitzenpolitiker der Grünen fordern Innenminsterkonferenz (19. bis 21.06.2024) auf, sich mit der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages in all seiner Komplexität und Reichweite zu befassen.
Mittlerweile sind knapp drei Jahre vergangen, seitdem der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücks- spielstaatsvertrag 2021 – „GlüStV 2021“) am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.
In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage „Evaluierung Glücksspielstaatsvertrag“ (Drucksache 21/290 zu Drucksache 21/226) ist der Senat umfassend auf den Stand der „anbieterunabhängigen Suchtforschung“ und deren handelnde Akteure eingegangen.
Der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 sieht vor, dass die Auswirkungen der neuen Regelungen, gerade für Online-Angebote, von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu evaluieren sind.
Der Umfang des illegalen Glücksspielmarktes in Deutschland bleibt weiterhin ein enormes Problem, dass sich nicht immer leicht erfassen lässt. Ein Interview mit Prof. Dr. Tilman Becker und Robert Hess.