Malta hat kürzlich einen Gesetzesentwurf „Bill 55“ zum Schutz von Online-Gaming-Anbietern mit maltesischer Lizenz veröffentlicht. Nach dem neu eingefügten Article 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes ist eine Klage gegen einen Lizenzinhaber und, oder gegenwärtige und, oder frühere leitende Angestellte und, oder Schlüsselpersonen eines Lizenzinhabers für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbringung einer Spieldienstleistung, oder gegen einen Spielteilnehmer für den Erhalt einer solchen Spieldienstleistung, nicht zulässig, wenn eine solche Klage:
(i) die Rechtmäßigkeit der Erbringung von Spieldienstleistungen in oder von Malta aus aufgrund einer von der Behörde erteilten Lizenz oder die Rechtmäßigkeit einer rechtlichen oder natürlichen Verpflichtung, die sich aus der Erbringung solcher Spieldienstleistungen ergibt, beeinträchtigt oder untergräbt; und
(ii) sich auf eine genehmigte Tätigkeit bezieht, die im Sinne des Glücksspielgesetzes und anderer anwendbarer Regulierungsinstrumente rechtmäßig ist.
Ein maltesisches Gericht ist nun verpflichtet (als Angelegenheit der maltesischen öffentlichen Ordnung), die Anerkennung und/oder Vollstreckung ausländischer Urteile und/oder Entscheidungen in Malta zu verweigern, die aufgrund einer Klage der oben genannten Art ergangen sind.
Was auf den ersten Blick nach einer Willkür des Inselstaates aussieht, hat nach rechtlicher Analyse einen absolut legitimen Hintergrund:
Nach EU-Verordnung Brüssel I können nationale Gerichte die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils verweigern, wenn es gegen die öffentliche Ordnung („ordre public“) des Mitgliedstaates verstößt, in dem die Vollstreckung beantragt wird. Diese Vorgangsweise entspricht jedoch allgemein geltendem EU-Recht und hat grundsätzlich nichts mit dem Glücksspiel zu tun. Claus Retschitzegger, Präsident der OVWG (Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel): „Es geht bei diesem Gesetz ja nicht um die Interessen der Anbieter oder der Spieler, sondern um den Schutz der maltesischen öffentlichen Ordnung, in der das Glücksspiel eine wesentliche Rolle spielt. Ich glaube jedenfalls nicht, dass es dem Spielerschutz dient, wenn Spielern vermittelt wird, dass sie risikolos spielen können, weil sie ihre Verluste immer wieder einklagen können.“
Die Auswirkungen von Bill 55 und ähnlichen Gesetzen auf die Gaming-Branche und die zukünftige Regulierung in Europa bleiben abzuwarten. Die Debatten und Rechtsstreitigkeiten über den richtigen Umgang mit dem Online-Gaming-Sektor werden weitergehen.
Alle EU-Mitgliedsländer sind angehalten, in einem fairen Lizenzmodell Spielerschutz effektiv zu gewährleisten. Die zahlreichen Rechtsstreitigen zu den Off-Shore Lizenzen sowie zur Dienstleistungsfreiheit nützen weder den Spielern noch den Mitgliedsländern.
Tatsache ist, dass schon heute fast alle Mitgliedsländer der EU die Zeichen der Zeit erkannt haben und ihre Glücksspielmärkte auf vernünftige Lizenzmodelle umgestellt haben. Spätestens im Jänner 2026 öffnet nun auch Finnland als vorletztes Land der EU sein Casino-Monopol. Wann folgt Österreich?
Quelle: Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG)