Mit Beschlüssen vom 23. Juni 2023 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs fünf Anhörungsrügen von Spielhallenbetreibern als unbegründet zurückgewiesen.
Mit Beschlüssen vom 23. Juni 2023 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs fünf Anhörungsrügen von Spielhallenbetreibern als unbegründet zurückgewiesen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 7. Juni 2023 in einem von Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg geführten Beschwerdeverfahren einem Spielhallenbetreiber aus Sachsen die Aussetzung der Vollziehung in Bezug auf eine Vergnügungssteuererhebung von 10% auf 25% der Kasseneinnahme gewährt.
Mit Beschluss vom 30.Januar 2023 hat das Tribunal de première instance de Liège (Belgien) ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 98 Abs. 1 der Verfahrensordnung an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
Mit Beschluss vom 26.09.2022 hat der BFH der Beschwerde des Finanzamts gegen den Beschluss des FG Münster vom 27.12.2021, Az. 5 V 2705/21 U, stattgegeben und den Antrag eines Spielhallenbetreibers auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuern zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 17.08.2022 hat das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines von der Hamburger Innenbehörde erlassenen Gebührenbescheides für die Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ganz überwiegend stattgegeben...
Wer die Hoffnung hatte, die Bundesländer hätten aus den Fehlern des vergangenen Jahrzehnts bei der Lizenzvergabe nach dem Glückspielstaatsvertrag gelernt, wird durch das für alle Bundesländer mit der Erlaubnisvergabe für virtuelle Automatenspiele betraute Bundesland Sachsen-Anhalt bitter enttäuscht.
Mit Beschluss vom 27.12.2021 hat das Finanzgericht Münster einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuern auf den Betrieb von Geldspielgeräten für den Monat August 2021 stattgegeben. In dem von Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg geführten Verfahren folgt das Finanzgericht im summarischen Verfahren der Auffassung der Antragstellerin...
In einem von Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg für einen Spielhallenbetreiber aus Hamburg geführten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Schließungsverfügung der Stadt Hamburg...
Wie bereits im Artikel des Unterzeichners vom 10.08.2020 berichtet, sind beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig.
Wie bei Corona werden nun auch im Bereich des Glücksspiels an den Parlamenten vorbei Regelungen errichtet. Vor wenigen Tagen erblickten ein Umlaufbeschluss und Gemeinsame Vollzugsleitlinien das Licht der Welt und sollen nunmehr das Maß der Dinge sein.
Ist dies der Anfang vom Ende der landesrechtlichen Beschränkungen für Spielhallen? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig. Diese wehren sich dagegen, dass sie keine Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhallen ab dem 01.07.2017 erhalten haben.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 07.01.2020 in einem vom Unterzeichner geführten Berufungszulassungsverfahren die Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.08.2019 zugelassen.