In einem von Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg für einen Spielhallenbetreiber aus Hamburg geführten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Schließungsverfügung der Stadt Hamburg...
In einem von Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg für einen Spielhallenbetreiber aus Hamburg geführten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Schließungsverfügung der Stadt Hamburg...
Wie bereits im Artikel des Unterzeichners vom 10.08.2020 berichtet, sind beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig.
Wie bei Corona werden nun auch im Bereich des Glücksspiels an den Parlamenten vorbei Regelungen errichtet. Vor wenigen Tagen erblickten ein Umlaufbeschluss und Gemeinsame Vollzugsleitlinien das Licht der Welt und sollen nunmehr das Maß der Dinge sein.
Ist dies der Anfang vom Ende der landesrechtlichen Beschränkungen für Spielhallen? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind seit geraumer Zeit zahlreiche Beschwerdeverfahren von Spielhallenbetreibern anhängig. Diese wehren sich dagegen, dass sie keine Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhallen ab dem 01.07.2017 erhalten haben.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 07.01.2020 in einem vom Unterzeichner geführten Berufungszulassungsverfahren die Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.08.2019 zugelassen.
Mit Urteil vom 23.05.2019 (Az. 3 U 88/17) hat das Oberlandesgericht Hamburg eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2017 bestätigt, wonach es keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, in einer Sportsbar (Gaststätte)...
Mit einem mir am heutigen Tage zugestellten Beschluss vom 18.09.2018 (Az. 1 BvR 1682/18) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines von mir vertretenen Spielhallenbetreibers gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 09.07.2018 nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.06.2018 eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) gegen einen in Hamburg ansässigen Spielhallenbetreiber abgewiesen.
Das Finanzgericht Kassel hat mit Urteil vom 22. Februar 2018 zwar die Klage eines Automatenaufstellers abgewiesen, aber gleichzeitig die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Wieder einmal schlagen die Wellen hoch. Die Frage, ob die Umsätze aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit der Umsatzsteuerpflicht unterliegen...
Mit Beschluss vom 08.01.2018 hat das Verwaltungsgericht Hamburg, 17. Kammer, im Eilverfahren nach § 123 VwGO, dem Antrag eines von meiner Kanzlei vertretenen Spielhallenbetreibers aus Hamburg stattgegeben, dass die Behörde den Weiterbetrieb der Spielhalle ab dem 01. Januar 2018 einstweilen weiter zu dulden hat.
Wie andernorts auch, endet in Hamburg mit dem 30.06.2017 die Übergangsphase für Bestandsspielhallen. Ab dem 01.07.2017 darf bei konkurrierenden Spielhallen in einem Umkreis von 500 Metern nur noch die am längsten bestehende Spielhalle weiterbetrieben werden.
Die Bezirksämter in Hamburg schicken in diesen Tagen Schreiben an die Spielhallenbetreiber raus, mit denen sie ihnen mitteilen, gegen den Weiterbetrieb der Spielhallen bis zum 31.12.2017 nicht vorzugehen.