Wie andernorts auch, werden zum 01.07.2017 die Spielhallenerlaubnisse in Hamburg neu vergeben. Unter anderem gilt fortan ein Mindestabstand von 500 Metern, der zu anderen Spielhallen nicht unterschritten werden soll.
Wie andernorts auch, werden zum 01.07.2017 die Spielhallenerlaubnisse in Hamburg neu vergeben. Unter anderem gilt fortan ein Mindestabstand von 500 Metern, der zu anderen Spielhallen nicht unterschritten werden soll.
Mit Urteil vom 18.04.2017 (Az. 411 HKO 24/17) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass es nicht verboten ist, in einer Sportsbar (Gaststätte) neben drei Geldspielgeräten auch ein Wettterminal für Sportwetten aufzustellen.