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Was wird und was kann das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Die „Eine-Million-Dollar-Frage“ lautet für viele, an dieser Entscheidung unmittelbar Interessierte: Was wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden? Letztlich kann man hierüber nur spekulieren, da gerade das Bundesverfassungsgericht von seiner personellen Zusammensetzung und seiner Aufgabenstellung her durchaus politische Gesichtspunkte im Auge behält (hier vor allem die Milliardeneinnahmen für den Staat). Mit einer völligen Liberalisierung kann man daher nicht ernsthaft rechnen.

11. März 2005

Alles schaut nach Karlsruhe

In unserem letzten Newsletter berichteten wir über die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Angesichts der angekündigten umfassenden verfassungsrechtlichen Klärung haben zahlreiche Gerichte inzwischen reagiert und laufende wettbewerbsrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verfahren bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts ausgesetzt. Erstaunlicherweise haben die eigentlichen Adressaten der im letzten Newsletter zitierten Schreiben des Bundesverfassungsgerichts, die Ordnungsbehörden, sich am wenigsten beeindruckt gezeigt.

4. März 2005

Berufsfreiheit des Sportwettenvermittlers: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr

In den letzten Wochen gehen die Aufsichtsbehörden, unterstützt durch die Länderinnenminister, massiv gegen Sportwettenvermittler vor. Die Behörden begründeten dies vor allem damit, dass das Gambelli-Urteil angeblich nichts geändert habe und zumindest für Deutschland völlig ohne Bedeutung sei. Was bringt das Jahr 2005 für Buchmacher und Sportwettenvermittler? Vielleicht (noch) nicht den Durchbruch hin zu einer Liberalisierung des Wettmarktes, aber sicherlich eine Klärung zahlreicher wichtiger Fragen.

17. Februar 2005

BVerfG: Glücksspiel-Beschluss des OVG NRW verfassungswidrig

Das OVG NRW hatte entschieden, dass die sofortige Vollziehung der Untersagung der Sportwetten-Vermittlung an einen österreichischen Veranstalter mit dortiger Lizenz verboten ist. Hiergegen legte der Betroffene erfolgreich Verfassungsbeschwerde ein. Das BVerfG erklärte nun diese Entscheidung für verfassungswidrig. Dabei äußern sich die höchsten deutschen Richter jedoch nicht zur inhaltlichen Problematik zur Vermittlung von Sportwetten, sondern stellen ausschließlich auf formale Punkte ab. Das OVG hat (...) nicht überzeugend begründet, weshalb ihm eine Bewertung des Verhaltens der staatlichen Wettanbieter im Eilverfahren nicht möglich sein soll.

11. Januar 2005

Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit Gambelli – Konsequenzen für die Praxis

Viele Behörden und Verwaltungsgerichte haben es sich bislang einfach gemacht und trotz des Gambelli-Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf die inzwischen überholte alte Rechtsprechung zum grenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten verwiesen. Eine wirkliche Prüfung der vorgetragenen Tatsachen, hier insbesondere eine Prüfung hinsichtlich der vom Europäischen Gerichtshof nachdrücklich geforderten „kohärenten Politik“ (d. h. keine aggressive Werbung für das staatliche Angebot) und der nur als „erfreuliche Begleiterscheinung“ erlaubten fiskalischen Gründe, wurde tunlichst vermieden.

9. September 2004

Vermittlung von Sportwetten an ausländische Veranstalter bleibt auch nach dem BVerfG-Beschluss vom 26.08.2004 rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26.08.2004 (Az.: 1 BvR 1446/04) entschieden, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2004 (Az.: 4 B 858/03), mit dem das Begehren auf Erteilung einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten an einen österreichischen Sportwettveranstalter zurückgewiesen wurde, eine Verletzung des Antragstellers in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG darstellt. Das BVerfG hat sein Urteil aber alleine darauf gestützt, dass das OVG den Antrag aus rein formalen Gründen beurteilt und nicht die tatsächliche Rechtslage geprüft hat.

8. September 2004
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