Das Verwaltungsgericht München hat gestern in mehreren Urteilen ablehnende Bescheide des Bayerischen Innenministeriums aufgehoben. Die von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretenen Kläger hatten beantragt, Sportwetten auch an Kunden in Bayern anbieten zu dürfen (Az. M 16 K 04.6138) bzw. von Bayern aus an einen österreichischen Buchmacher vermitteln zu dürfen (Az. M 16 K 05.69). Die Kläger hatten sich gegenüber dem Innenministerium auf die ihm bzw. dem Vertragspartner erteilte österreichischen Buchmacherbewilligung berufen.
