Das OVG NRW hatte entschieden, dass die sofortige Vollziehung der Untersagung der Sportwetten-Vermittlung an einen österreichischen Veranstalter mit dortiger Lizenz verboten ist. Hiergegen legte der Betroffene erfolgreich Verfassungsbeschwerde ein. Das BVerfG erklärte nun diese Entscheidung für verfassungswidrig. Dabei äußern sich die höchsten deutschen Richter jedoch nicht zur inhaltlichen Problematik zur Vermittlung von Sportwetten, sondern stellen ausschließlich auf formale Punkte ab. Das OVG hat (...) nicht überzeugend begründet, weshalb ihm eine Bewertung des Verhaltens der staatlichen Wettanbieter im Eilverfahren nicht möglich sein soll.