In unserem letzten Newsletter berichteten wir über die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Angesichts der angekündigten umfassenden verfassungsrechtlichen Klärung haben zahlreiche Gerichte inzwischen reagiert und laufende wettbewerbsrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verfahren bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts ausgesetzt. Erstaunlicherweise haben die eigentlichen Adressaten der im letzten Newsletter zitierten Schreiben des Bundesverfassungsgerichts, die Ordnungsbehörden, sich am wenigsten beeindruckt gezeigt.