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VG Berlin verschafft EU Anwendungsvorrang weiterhin Geltung

Mit Beschluss vom 3. November 2010 ist das Verwaltungsgericht Berlin dem OVG Berlin-Brandenburg substanziell entgegengetreten und gewährt weiterhin einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht verweist auf seine tatsächlichen Feststellungen, die es in zahlreichen Hauptsacheverfahren getroffen hat. In Berlin werde an offensichtlich rechtswidrigen Werbeverhalten festgehalten und die Glücksspielaufsicht schreite dagegen auch nicht ein.

19. November 2010

Schwere Niederlagen für staatlichen Glücksspielanbieter

Mit fünf Urteilen vom 18.11.2010 hat der Bundesgerichtshof Lotterie, (Sport-)Wett- und Casinospielanbietern Recht gegeben und Unterlassungsklagen, die auf unterschiedliche Tätigkeiten gerichtet waren, wie etwa Veranstaltung, Bewerbung oder Vermittlung von Sportwetten, Kasinospielen oder Lotterien durch Sachurteil abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung am 22.07.2010 hatten die obersten Bundesrichter Zweifel geäußert, ob die Strafnormen der §§ 284, 287 StGB im Lichte der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung als hinreichend bestimmt angesehen werden können.

18. November 2010

Der Bankrott deutscher Glücksspielpolitik

Ein Kommentar von Boris Hoeller. Welch' eine Ohrfeige für Deutschland und die Drahtzieher seiner Glücksspielpolitik. Am Tag nach dem EuGH-Urteil sollte es eigentlich richtig losgehen. Man erwartete sehnlichst den Segen aus Luxemburg für die eigene Monopolpolitik. Deutschland sollte gesäubert werden, wenn der letzte Zweifel dann beseitigt ist. Die Waffen waren schon poliert und geschmiert, Auftakt zur entscheidenden Schlacht, mit der den „Illegalen“ der Lebensnerv genommen werden soll. Und dann das.

8. September 2010

Bingo! – Rechtswidrige Produkteinführung in Rheinland-Pfalz

Bonn. Mit Verfügungsurteil vom 25.06.2010 hat das Landgericht Koblenz der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ihre Werbung für die von ihr neu eingeführte Lotterie "Bingo!" untersagt (Az.: 15 O 175/10). Die Antragsgegnerin habe anpreisende Attribute verwendet und dem Leser den Anreiz vermittelt, das Bingo-Spiel auszuprobieren. Auch das Produktlogo "Bingo!" sei im Zusammenhang mit dem daneben stehenden Text zu beanstanden.

2. Juli 2010

Lotto informiert nicht: Berliner Gerichte verbieten zahlreiche Werbekampagnen

Sonderverlosungen, Jackpots, Horoskopspielscheine und Osterrubbellosüberraschungen. Berlins Lottogesellschaft hat viel zu bieten. Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks und die staatliche Glücksspielaufsicht sind sich auch sicher: "Die staatlichen Lottogesellschaften halten sich strikt an den Staatsvertrag".

8. April 2009

OLG Koblenz: Verbot einer Internetjackpotwerbung

Mit Beschluss vom 16.Oktober 2008 hat das Oberlandesgericht Koblenz in Abänderung einer landgerichtlichen Entscheidung die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft u.a. zur Unterlassung von Jackpotwerbung im Internet verpflichtet (Az.: 4 W 529/08). Das Landgericht hatte den Verfügungsantrag mit Beschluss vom 30. Juli 2008 zurückgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, bei den beanstandeten Äusserungen handele es sich nicht um Werbung im Sinne des GlüStV § 5 Abs. 3.

22. Oktober 2008

LG Oldenburg: Online Werbung für Jackpot und Superding bleibt verboten

Mit Urteil vom 1. Oktober 2008 hat das Landgericht Oldenburg seine einstweilige Verfügung vom 7. Juli 2008 aufrechtgehalten (Az.: 5 O 1681/08). Darin war der niedersächsischen Lottogesellschaft nach deren Anhörung verboten worden, im Internet für den Lotto-Jackpot , das Lotto-SuperDing und die Glücksspirale zu werben. Den Reigen der erhobenen Einreden gegen die Untersagung hat das Landgericht als nicht erheblich erachtet.

11. Oktober 2008

LG Oldenburg: Verbot einer Jackpotwerbung im Internet

Das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgericht Oldenburg vom 1.10.2008 (Az.: 12 O 2350/08) ist bereits die dritte einstweilige Verfügung, die gegen die niedersächsische Lottogesellschaft als Antragsgegnerin seit Anfang Juni 2008 wegen Werbeverstößen erlassen worden ist. Auch einem Mitglied der Geschäftsführung droht nunmehr unmittelbar ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, wenn die rechtswidrige Lotto-Jackpotwerbung wiederholt wird.

10. Oktober 2008

OLG Oldenburg verbietet Internetwerbung der niedersächsischen Lottogesellschaft

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 18.09.2008 – Az.: 1 W 66/08 bestimmte Internetwerbung der niedersächsischen Lottogesellschaft verboten. Im Juli 2008 war auf der Einstiegsseite des Internetangebots der Verfügungsbeklagten folgende Äusserung wahrzunehmen: Sommer in Niedersachsen! Endlich Ferien in Niedersachsen! Die Sonne lacht, das Fernweh ist groß.

18. September 2008

Von Süßem und Saurem

Schnell hat sich auf der Straße eine Meinung gebildet: Die Einstweilige Verfügung des Landgericht Berlin vom 7.8.2008, mit der Lotto Berlin u.a. verboten worden ist, die Teilnahme am Glücksspiel im Zusammenhang mit beziehungsweise ohne Abtrennung von einem Süßwarenangebot anzubieten, sei "bescheuert". Der von der Verfügung betroffene staatliche Lotterieveranstalter gibt sich ebenfalls unverständlich...

18. September 2008

Meinungen: Glücksspiel 2008 – Allerorts verfügbares normales Gut des täglichen Lebens?!

Seit 1.1.2008 ist der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Der Gesetzgeber hat erklärtermaßen mit seinen Regeln die Voraussetzungen für den Erhalt und die Stärkung des Glücksspielmonopols schaffen wollen. Die Folge: Strangulierende Beschränkungen für gewerbliche Marktteilnehmer - insoweit von den Ländern durchaus beabsichtigt -, aber eben und gerade auch für die Monopolisten.

5. September 2008

Markenrecht: OLG Hamm: Löschung der Marke Lotto bestätigt

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufung der Fa. Deutsche Lotto Marketing GmbH, Münster gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az.:15 O 193/06) zurückgewiesen, mit dem diese verurteilt worden war, in die Löschung der Wortmarke -Lotto- DE 399 04 315 wegen Nichtbenutzung einzuwilligen (OLG Hamm, Urteil vom 2.9.2008 – Az.: 4 U 108/07 Lotto Verfall II). Das Urteil erging am Schluss der Sitzung, demgemäß liegen noch keine schriftlichen Urteilsgründe vor.

4. September 2008
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