Das Verwaltungsgericht Berlin widerspricht dem OVG und stellt klar: Ein genereller Erlaubnisvorbehalt für Sportwettvermittler ist rechtlich nicht gerechtfertigt.
Das Verwaltungsgericht Berlin widerspricht dem OVG und stellt klar: Ein genereller Erlaubnisvorbehalt für Sportwettvermittler ist rechtlich nicht gerechtfertigt.
Mit Beschluss vom 3. November 2010 ist das Verwaltungsgericht Berlin dem OVG Berlin-Brandenburg substanziell entgegengetreten und gewährt weiterhin einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht verweist auf seine tatsächlichen Feststellungen, die es in zahlreichen Hauptsacheverfahren getroffen hat. In Berlin werde an offensichtlich rechtswidrigen Werbeverhalten festgehalten und die Glücksspielaufsicht schreite dagegen auch nicht ein.
Mit fünf Urteilen vom 18.11.2010 hat der Bundesgerichtshof Lotterie, (Sport-)Wett- und Casinospielanbietern Recht gegeben und Unterlassungsklagen, die auf unterschiedliche Tätigkeiten gerichtet waren, wie etwa Veranstaltung, Bewerbung oder Vermittlung von Sportwetten, Kasinospielen oder Lotterien durch Sachurteil abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung am 22.07.2010 hatten die obersten Bundesrichter Zweifel geäußert, ob die Strafnormen der §§ 284, 287 StGB im Lichte der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung als hinreichend bestimmt angesehen werden können.
Ein Kommentar von Boris Hoeller. Welch' eine Ohrfeige für Deutschland und die Drahtzieher seiner Glücksspielpolitik. Am Tag nach dem EuGH-Urteil sollte es eigentlich richtig losgehen. Man erwartete sehnlichst den Segen aus Luxemburg für die eigene Monopolpolitik. Deutschland sollte gesäubert werden, wenn der letzte Zweifel dann beseitigt ist. Die Waffen waren schon poliert und geschmiert, Auftakt zur entscheidenden Schlacht, mit der den „Illegalen“ der Lebensnerv genommen werden soll. Und dann das.
Ein juristischer Rückblick ins Jahr 2010: Dieser Fachartikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller analysiert ein Urteil des LG Koblenz, das der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH die Werbung für ihr damaliges "Bingo!"-Produkt aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag untersagte.
Sonderverlosungen, Jackpots, Horoskopspielscheine und Osterrubbellosüberraschungen. Berlins Lottogesellschaft hat viel zu bieten. Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks und die staatliche Glücksspielaufsicht sind sich auch sicher: "Die staatlichen Lottogesellschaften halten sich strikt an den Staatsvertrag".
Mit Beschluss vom 16.Oktober 2008 hat das Oberlandesgericht Koblenz in Abänderung einer landgerichtlichen Entscheidung die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft u.a. zur Unterlassung von Jackpotwerbung im Internet verpflichtet (Az.: 4 W 529/08). Das Landgericht hatte den Verfügungsantrag mit Beschluss vom 30. Juli 2008 zurückgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, bei den beanstandeten Äusserungen handele es sich nicht um Werbung im Sinne des GlüStV § 5 Abs. 3.
Mit Urteil vom 1. Oktober 2008 hat das Landgericht Oldenburg seine einstweilige Verfügung vom 7. Juli 2008 aufrechtgehalten (Az.: 5 O 1681/08). Darin war der niedersächsischen Lottogesellschaft nach deren Anhörung verboten worden, im Internet für den Lotto-Jackpot , das Lotto-SuperDing und die Glücksspirale zu werben. Den Reigen der erhobenen Einreden gegen die Untersagung hat das Landgericht als nicht erheblich erachtet.
Das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgericht Oldenburg vom 1.10.2008 (Az.: 12 O 2350/08) ist bereits die dritte einstweilige Verfügung, die gegen die niedersächsische Lottogesellschaft als Antragsgegnerin seit Anfang Juni 2008 wegen Werbeverstößen erlassen worden ist. Auch einem Mitglied der Geschäftsführung droht nunmehr unmittelbar ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, wenn die rechtswidrige Lotto-Jackpotwerbung wiederholt wird.
Das OLG Oldenburg verbietet unzulässige Internetwerbung von Lotto Niedersachsen. Lesen Sie die Details zum Urteil und der betroffenen Werbekampagne.
Ein Gericht verbietet Lotto den Verkauf von Losen mit Süßwaren. Erfahren Sie, wie dieses kuriose Urteil die Doppelmoral des Glücksspielstaatsvertrags entlarvt.
Ein kritischer Kommentar aus dem Jahr 2008 von Rechtsanwalt Boris Hoeller. Der Artikel analysiert die zahlreichen Werbeverstöße der staatlichen Lottogesellschaften im ersten Jahr des Glücksspielstaatsvertrags und wirft ihnen vor, die selbst aufgestellten Regeln zum Schutz der Spieler zu untergraben.