Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat – als zweites bayerisches Verwaltungsgericht nach dem VG Regensburg (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 95) – Zweifel an der Vereinbarkeit des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht zu erkennen gegeben. Nachdem die Landeshauptstadt München bereits eine erste Untersagungsverfügung gegen einen von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler aufgrund formeller Mängel zurücknehmen musste, ...