Die von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Sportwettvermittlerin kann damit weiterhin Verträge über Sportwetten an einem in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist es „der Antragsstellerin nicht zuzumuten, angesichts der nach wie vor durchgreifender Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen.“
Die im vorliegenden Fall entscheidende 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wird auch in Kürze über den seit dem 6. Februar 2008 anhängigen Eilantrag des VfB Stuttgart wegen Untersagung der Werbung für private Sportwettenanbieter urteilen (Az. 4 K 456/08). Eine Entscheidung des EuGH über die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfte erst im nächsten Jahr ergehen.