Aus Anlaß eines internationalen Tennisturniers in Stuttgart untersagte das Regierungspräsidium Karlsruhe am 06.07.2009 der Tennisturnier-Veranstalterin auf Dauer jegliche Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, insbesondere für die Firma „bet-at-home.com“ im Rahmen des dort veranstalteten Tennisturniers.