Mit seinem Urteil vom 26.03.2008 (5 K 1512/07) hat das Verwaltungsgericht Koblenz in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (ISA-GUIDE berichtete am 02.04.2008) festgestellt, dass sowohl der Glücksspielstaatsvertrag als auch das Landesglücksspielgesetz Rheinland-Pfalz in verfassungs- und europarechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden sind. Zunächst widerspricht das VG der eher vereinzelt (so z.B. jüngst vom VG-Minden unter dem 02.04.2008 - 3 K 897/05) vertretenen Auffassung, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage sei auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen.