Amtsgericht Philippsburg hält Sportwettenvermittlung während der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 für nicht strafbar

Rechtsanwalt Jusuf Kartal

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Das Amtsgericht Philippsburg hat mit Urteilen vom 06.03.2008 (Aktenzeichen: 1 Cs 260 Js 50383/06 und 1 Cs 260 Js 53272/06221/2007) zwei Sportwettenvermittler vom Vorwurf des unerlaubten Veranstalten einer Glücksspiels freigesprochen.

Das Amtsgericht Philippsburg schließt sich der Auffassung des Landgerichts Würzburg (Beschluss vom 27.08.2007) an.

Nach Auffassung des Amtsgericht Philippsburg ist es gegenwärtig und erst recht zum Tatzeitpunkt auch für einen Fachmann unmöglich (gewesen), abschließend zu beantworten, ob die Handlungen der Angeklagten insbesondere unter dem europarechtlichen Aspekt rechtswidrig und zugleich strafbar sind. Es kann aber einem Unternehmer nicht zugemutet werden, seine Berufstätigkeit einzustellen, da seine Handlungen möglicherweise strafbar sind.