In seiner dritten Sitzung 2020 hat der Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller rund 20 Millionen Euro ausgeschüttet.
In seiner dritten Sitzung 2020 hat der Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller rund 20 Millionen Euro ausgeschüttet.
Das LG Koblenz hat einer Internet-Anbieterin untersagt, Personen, die sich in Deutschland aufhalten, Wetten auf den Ausgang staatlicher Lotterien, wie etwa Lotto 6 aus 49, EuroJackpot oder GlücksSpirale, gegen Entgelt zu vermitteln, wenn dies ohne die Erlaubnis einer deutschen Behörde geschieht.
Dies hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts gestern entschieden. Die Klägerin, ein privater Wettvermittlungsbetrieb, hatte vor vielen Jahren die Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter beantragt.
Hamburg 08.07.2015 – Die EU-Kommission hat im Rahmen des EU Pilot ihre europarechtlichen Bedenken gegen den im Dezember 2012 von 15 Länderchefs unterzeichneten Glücksspieländerungsstaatsvertrag bekräftigt (7625/15/GROW). Die Kritik der Kommission richtet sich u.a. auch gegen das sogenannte Regionalisierungsprinzip...
Das Verwaltungsgericht Weimar hat mit einem Hauptsache-Urteil vom 26.06.2012 in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren (AZ: 5 K 882/06) eine Ordnungsverfügung und den später ergangenen Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes aus dem Jahre 2006 aufgehoben. Die Klage des Sportwettvermittlers hatte insoweit Erfolg.
Der 4. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hat mit Urteil vom 02.02.2012 die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 07.09.2011 verworfen, so dass der durch den Unterzeichner vertretene Sportwettvermittler abschließend und rechtskräftig vom Tatvorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels nach § 284 StGB freigesprochen worden ist.
In einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers und Kollegen geführten verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren (AZ: 4 B 586/12) hat das Verwaltungsgericht Greifswald mit Beschluss vom 07.06.2012 dem Eilantrag eines Sportwettvermittlungsunternehmens stattgegeben. Die Behörde hatte der Betreiberin von Sportwettterminals, über die Wetten an den Wettanbieter Cashpoint Malta Ltd. vermittelt worden sind,
(Hamburg, 16. Mai 2012) Das in Landesgesetzen fortgeführte Internetverbot des Ende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist europarechtswidrig und unanwendbar. Das hat das Landgericht Bremen jetzt entschieden und ein einstweiliges Verbot gegen Tipp24 Deutschland aufgehoben, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln.
Die Kieler JAXX SE hat heute per Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben, dass sie in konkrete Verhandlungen über die Veräußerung ihres Lotteriesegments eingetreten ist. Demnach plant die börsennotierte Gesellschaft, Beteiligungen und Assets ihres Lotteriegeschäfts an eine Investorengruppe zu einem Preis von 12,5 Mio. Euro zu verkaufen. Ein entsprechender Vorvertrag wurde heute zwischen dem Vorstand der JAXX SE und der Investorengruppe unterzeichnet.
In einem von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren wegen der Untersagung der Sportwettvermittlung durch die Stadt München hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Untersagung der Sportwettvermittlung an ein EU-Konzessioniertes Unternehmen nicht gestützt werden kann auf das gesetzlich verankerte Monopol des Glückspielstaatsvertrages oder das Argument, dass es den privaten Vermittlern an einer Erlaubnis fehle.
In einem durch die Rechtsanwälte Bongers und Kollegen geführten Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat dieser nun mit Beschluss vom 9. November 2011 (Az: 8 B 287/11) entschieden, dass eine nachträgliche Auflage in einer Spielhallengenehmigung, wonach das in Aussicht stellen von zusätzlichen Gewinnchancen, insbesondere in Form von Wettterminals unzulässig sein solle, keinen Bestand haben kann und diese Auflage rechtswidrig ist
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zur Ankündigung von Norman Faber: Es geht um bis zu 370 Arbeitsplätze für Schleswig-Holstein. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, haben die öffentliche Ankündigung von Norman Faber, ein eigenständiges Unternehmen in Schleswig-Holstein zu gründen, heute (01. November 2011) begrüßt.