ISA-GUIDE
  • ISA-CASINOS
  • ISA-GAMING
  • ISA-LAW
  • ISA-MESSEN
  • ISA-SPIELERSCHUTZ
  • English News
  • Stellenmarkt
  • Ausbildungsbörse
  • Bilder
  • Feedback
  • RSS Feed
  • Newsletter
  • Links
  • Archivsuche

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Kein Verbot der privaten Vermittlung von Sportwetten mit sofortiger Wirkung

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht schließt sich der Rechtsprechung einiger anderer Obergerichte und des Bundesverfassungsgerichts an und erklärt die Anordnung der sofortigen Vollziehung von gegen private Sportwettvermittler gerichteten Verbotsverfügungen für rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht äußert Zweifel daran, ob die einschlägigen Strafvorschriften des deutschen Rechts sich mit der europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbaren lassen. Besonderen Bedenken begegnet der Umstand, dass in Rheinland-Pfalz ein staatliches Monopol zugunsten eines Privatunternehmens besteht und andere Unternehmen deshalb keine Konzession erhalten. Dies verletze möglicherweise auch die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit des Sportwettvermittlers.

16. Juni 2005

Neues zum Kampf um Wettvermittlungsbüros in Niedersachsen – Anordnung der sofortigen Vollziehung wird zurückgenommen

Anders als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, wo die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden für Untersagungsverfügungen gegen Sportwettvermittlungsbüros privater Anbieter zuständig sind, liegt in Niedersachsen die Zuständigkeit nach Abschaffung der Bezirksregierungen allein beim Innenministerium. Niedersachsen kann daher auf neue Entwicklungen in der Rechtsprechung schneller reagieren als andere Länder. Zudem haben die Beamten des niedersächsischen Innenministeriums besondere Sachkunde, da sie sich schwerpunktmäßig mit dem Glücksspielrecht befassen.

30. Mai 2005

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Vermittlung von Sportwetten ohne landesrechtliche Konzession verstößt gegen Strafrecht

Die Antragstellerin betreibt in Hannover zwei Wettannahmestellen. Sie vermittelt dort hauptsächlich Sportwetten in Form der Oddset-Wette, d. h. Wetten auf das Ergebnis von Fußballspielen oder von anderen sportlichen Ereignissen zu festen Gewinnquoten, an die Beigeladenen.

24. März 2005

AG Offenbach: Keine Strafbarkeit bei Vermittlung von „DDR“-Sportwetten

Das AG Offenbach hat entschieden, dass kein Strafverfahren gegen eine Person durchgeführt wird, weil sie in Hessen für einen Sportwetten-Anbieter aus Gera, der über eine sog. "DDR"-Lizenz für diesen Bereich verfügt, wirbt. Der Richter hat die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens abgelehnt: Das AG Offenbach (Beschl., Az.: 201 Ds 1200 Js 80901/03) hat entschieden, dass kein Strafverfahren gegen eine Person durchgeführt wird, weil sie in Hessen für einen Sportwetten-Anbieter aus Gera, der über eine sog. "DDR"-Lizenz für diesen Bereich verfügt, wirbt.

16. Februar 2005

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Die Vermittlung von Sportwetten an ausländische Veranstalter ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Die Vermittlung von Sportwetten an ausländische Veranstalter ist rechtswidrig. Die Regelungen des Sportwettengesetzes NRW sowie §§ 284 ff. StGB verstoßen nicht gegen die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs oder der Niederlassungsfreiheit nach EG-Vertrag.

30. Oktober 2004

Landgericht Karlsruhe: Vermittlung von Sportwetten an österreichischen Buchmacher nicht wettbewerbswidrig

Gut vier Monate vor den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlruhe hatte das Landgericht Karlsruhe (Kammer für Handelssachen) durch sein Urteil vom 21. Januar 2004 entschieden, dass ein Anbieter von Pferdewetten auch Sportwetten an einen in Österreich geschäftsansässigen Buchmacher vermitteln dürfe. Dieses Unternehmen hatte eine entsprechende Zulassung in Österreich. Ähnlich wie die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird in dieser Entscheidung der § 284 StGB sowie das baden-württembergische Landesrecht für eine mit dem Europarecht nicht vereinbare Beschränkung gehalten.

20. Mai 2004

Verwaltungsgericht Karlsruhe bejaht die Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an ausländischen Buchmacher

Unter dem erneuten ausführlichen Hinweis auf eine notwendige „kohärente Beschränkungspolitik“ durch die Mitgliedstaaten und deren Länder macht das VG Karlsruhe deutlich, dass Baden-Württemberg keine solche kohärente Politik betreibe. Innerhalb von 3 Tagen (Beschlüsse vom 7. Mai, Az. 3 K 145/04, und vom 10. Mai 2004, Az. 11 K 160/04) hatte das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden: Ein Wettbüro nimmt Sportwetten (v. a. Oddset-Wetten) von Wettkunden für einen englischen Wetthalter an und vermittelt diese an den englischen Veranstalter (Inhaber einer englischen Wettlizenz) weiter.

20. Mai 2004

Landgericht Berlin: Vermittlung von Sportwetten nicht nach § 284 Abs. 1 StGB strafbar

Das LG Berlin hat kürzlich ein Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB hinsichtlich eines bloßen Vermittlers von Sportwetten abgelehnt (Beschluss vom 23. September 2003 – 526 Os 214/03). Der deutsche Beschuldigte bot in diesem Fall die Möglichkeit an, Oddset-Wetten mit einem auf der Isle of Man ansässigen Buchmacher (mit britischer Lizenz) abzuschließen. Mit diesem Buchmacher hatte der Beschuldigte einen „Wettvermittlungsvertrag“ abgeschlossen. Nach Auffassung des Landgerichts stellt diese Vermittlung keine Veranstaltung von Glücksspiele im Sinne von § 284 Abs. 1 StGB dar.

2. Februar 2004

Verwaltungsgericht Koblenz: Für Vermittlung von Sportwetten Genehmigung erforderlich

Ein Wettbüro in Rheinland-Pfalz, das Oddset-Sportwetten vermittelt, muss nach einer in einem Eilverfahren ergangenen neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz zunächst eine Genehmigung beantragen (Beschluss vom 29. Dezember 2003; Az.: 2 L 2096/03.KO). Das gelte auch dann, wenn es Sportwetten an einen Veranstalter vermittle, der bereits in einem anderen deutschen Bundesland eine entsprechende Erlaubnis habe. Damit lehnte das Gericht den Eilantrag des Sportwettenvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Koblenz ab.

30. Januar 2004
1…789
Veranstaltungen
Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.
Stellenmarkt
  • Das Grand Casino Luzern sucht eine/n Croupier 100% (m/w/d)
  • Die Spielbank Feuchtwangen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Angestellte/n im Gästeservice (m/w/d)
  • Das Casino Baden-Baden sucht Croupiers (m/w/d/ohne Geschlechtsangaben)
  • Das Casino Bad Oeynhausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Direktion (w/m/d)
  • Die Spielbank Bad Reichenhall sucht Unterstützungskräfte (m/w/d) im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses

Alle Stellenanzeigen

Englische News
  • iGB L!VE confirm London iGaming Week program
  • Lottsift Technical Error may have lost hundreds of Gambling Tip-Offs in Norway
  • Thai Government Casino Resort Plans in Danger following Coalition Partner exit
  • Connor Williams: ‘iGB L!VE is critical in encouraging more collaboration, challenging tired thinking, and charting a path forward for the industry.’
  • Germany Interstate Treaty update could solve Deposit Limit and IP Blocking struggles

Alle News

Most read
  • Gewinnzahlen der GlücksSpirale und ihrer Zusatzlotterie „Die Sieger-Chance“ vom 21.06.2025
  • LÖWEN ENTERTAINMENT startet Informationskampagne FREIZEIT- FREIHEIT
  • „Wir haben den schönsten Spielplatz in Espelkamp“ – Paul Gauselmann spendet 140.000 Euro für Schaukeln, Seilbahn, Rutsche und Co.
  • Spielbank Berlin am Ku’damm – Vier Jahre Glücksgefühl am Boulevard
  • Merkur Group weitet Festivalengagement aus
Jackpots
  • Swiss Jackpot
    2422139.00 CHF
  • Bayern Jackpot
    157069.00 EUR
  • Casino Schleswig-Holstein Jackpot Grand
    107434.00 EUR
  • Spielbank Hamburg / Casino Esplanade Hamburg Jackpot
    61752.00 EUR
  • Grand Casino Baden Mystery Jackpot
    35323.00 CHF

Alle Jackpots anzeigen

Mediapartner
Werbung
All content © 1998 - 2025 ISA-CASINOS
  • Über uns
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • AGB
  • Datenschutz
Durch die Nutzung der Seite stimme ich der Verwendung von Cookies und der Verarbeitung meiner IP-Adresse zu.Akzeptieren Mehr erfahren
Datenschutz

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN