Das LG Hof hat eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hof als unbegründet zurückgewiesen.
Das LG Hof hat eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hof als unbegründet zurückgewiesen.
Das VG Arnsberg hat mit Beschluss vom 13.03.2008 einem Abänderungsantrag eines Sportwettenvermittlers nach § 80 VII VwGO stattgegeben. Das VG Arnsberg hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm unter entsprechender Abänderung eines Beschlusses des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen wieder hergestellt bzw. angeordnet. Das VG Arnsberg geht zutreffend davon aus, dass durch das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit dem landesrechtlichen Ausführungsgesetz die Rechtslage sich im Sinne des § 80 VII VwGO geändert hat.
Das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 05.03.2008 (Aktenzeichen: 5 L 1431/07) zugunsten eines privaten Sportwettenvermittlers entschieden. In seinen ersten Beschlüssen nach dem am 01.01.2008 In Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (GlüStV) geht das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. davon aus, dass die seit Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung des Sportwettenmonopols den verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen an ein staatliches Wettmonopol nicht in hinreichendem Maß Rechnung trage.
Mit einem Beschluss vom 08.02.2008 – 26 Qs 4/08 – hat das Landgericht Essen eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Essen gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 27.12.2007 zurückgewiesen. Das Amtsgericht Essen-Steele hatte zuvor aus rechtlichen Gründen die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Betreiber eines Wettbüros in Essen, der Sportwetten an ein Wettveranstaltungsunternehmen innerhalb der europäischen Gemeinschaft vermittelt hatte, abgelehnt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Essen.
Mit Urteil vom 20. Februar 2008 hat das Verwaltungsgericht Gera – 1 K 452/07 Ge – die Stadt Gera verurteilt, einer Spielhallenbetreiberin das Gewerbe der “Vermittlung von Sportwetten” zu bescheinigen. Die von uns vertretene Betreiberin einer Spielhalle hatte die Gewerbeerweiterung zur „Vermittlung von Sportwetten“ angezeigt. Die Entgegennahme und Bescheinigung dieser Gewerbeanmeldung war seitens der Behörde zurückgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht Gera hat nun – wie zahlreiche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte bereits im letzten Jahr...
Das VG Hamburg (Beschl. v. 18.12.2007 - Az.: 4 E 2513/07) hat entschieden, dass private Sportwetten weiterhin verboten sind: Leitsätze: 1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten. 2. Verboten ist ebenso die Vermittlung von Sportwetten an einen nicht konzessionierten Wettveranstalter mittels eines Internet-Terminals (hier: "Tipomat").
Endgültiger Abschied von den Europarechtlichen Bedenken des BVerfG im Beschluss vom 27.05.2005; Zur europarechtlichen Unbedenklichkeit der faktischen Umsetzung ohne gesetzlich normierte Grundlage in der Übergangszeit. Mit Beschluss vom 27.12.2007 (Az.: 1 BvR 3082/06) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der digibet wetten.de AG wegen - vermeintlicher - Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Glücksspielspezialist FLUXX AG hat das Freiwillige Übernahmeangebot an die Aktionäre der SPORTWETTEN.DE AG (ISIN DE0005488514 und ISIN DE000A0EPT67), einem der größten Vermittler von Pferdewetten in Deutschland, erfolgreich abgeschlossen. Nach Ablauf der Erweiterten Annahmefrist hält die FLUXX AG nun 59,6 Prozent der Aktien an der SPORTWETTEN.DE AG. Eine weitere Anteilserhöhung außerhalb des Übernahmeangebots schließt FLUXX nicht aus.
Der Verfassungsgerichtshof Bayern (Urt. v. 18.12.2007 - Az.: Vf. 9-VII-05) hat entschieden, dass die Regelungen zur gewerblichen Spielvermittlung verfassungsgemäß sind: Leitsätze: 1. Die Regelungen der gewerblichen Spielvermittlung (§ 14 LotterieStV) verletzten nicht die Bayerische Verfassung. 2. Die Länder sind für diesen Regelungsgehalt sachlich zuständig, da der Bund von seiner Annex-Kompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. 3. Die unterschiedliche Behandlung von Glücksspielanbietern einerseits und den gewerblichen Spielvermittlern andererseits...
Das Verwaltungsgericht Mainz hatte einer von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittlungsgesellschaft Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung gewährt (Beschluss vom 12. September 2007, Az. 6 L 583/07.MZ, vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 87). Die dagegen von der Stadt Worms eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nunmehr verworfen (Beschluss vom 22. November 2007, Az. 6 B 11043/07.OVG).
Mit Beschluss vom 05.11.2007 hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung in einem weiteren Fall zuungunsten eines gewerblichen Vermittlers von Sportwetten entschieden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem Betreiber eines sächsischen Wettbüros (Antragsteller), das die Vermittlung von Sportwetten an einen in Gibraltar konzessionierten Wettunternehmer anbietet, unter Anordnung der sofortigen Vollziehung u. a. untersagt, in Baden-Württemberg Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen.
Mit Urteil vom 16.08.2007 hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in einem von Rechtsanwalt Guido Bongers als Verteidiger geführten Verfahren nunmehr festgestellt, dass auf die Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten – jedenfalls im Zeitraum vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) – § 284 StGB nicht anwendbar und somit objektiv nicht strafbar war. Das Landgericht Saarbrücken hatte den Betreiber einer Wettannahmestelle vom Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glückspiels freigesprochen und auf das Vorliegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums verwiesen...