Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg hatte kürzlich in vier Hauptsache-Entscheidungen das staatliche Sportwettenmonopol für europarechtswidrig erklärt und daher Bestattungsverfügungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben (Urteile vom 16. April 2008, Az. 1 K 2683/07, 1 K 2063/06, 1 K 2066/06 und 1 K 2052/06). Dieser rechtlichen Beurteilung schloss sich nunmehr die 3. Kammer des VG Freiburg in einem Eilverfahren an.