Wie so häufig, trügt der erste Eindruck. Das Echo von Ländervertretern auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.2009 – 1 BvR 2410/08 - wundert den, der den Beschluss gelesen hat. Der Triumph entspricht dem Wunsch mehr als der Wirklichkeit und steht im klaren Widerspruch zu der gemeinschaftsrechtlichen Realität: