Bundesverfassungsgericht bestätigt Vorgehen gegen illegale Sportwettenvermittler in Niedersachsen

Hannover. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielstaatsvertrag begrüßt. Schünemann sagte am Dienstag, das Gericht habe die Linie Niedersachsens insbesondere für den Bereich Sportwetten bestätigt. Damit habe das höchste deutsche Gericht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Glücksspielstaatsvertrages betont. „Meine Rechtsauffassung und die meiner Kollegen in den Ländern und das tatsächliche Vorgehen gegen illegale Sportwettenvermittler wird damit vom höchsten deutschen Gericht erneut und in vollem Umfang unterstützt“, sagte Schünemann.

Mit der heute veröffentlichten Entscheidung hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines privaten Sportwettenvermittlers gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg nicht zur Entscheidung angenommen. Mit diesem Beschluss vom 08.07.2008 (Az: 11 MC 489/07) hatte das OVG den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Ministeriums abgelehnt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes ist dadurch der in Hannover ansässige illegale Sportwettenvermittler weder in seiner Berufsfreiheit noch in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt.

Bereits mit Beschluss vom 14.10.2008 (Az: 1 BvR 928/08) hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des neuen Glücksspielstaatsvertrages und des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes als verfassungskonform beurteilt und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eines gewerblichen Spielvermittlers nicht zur Entscheidung angenommen. Es ging in dem Verfahren um das Internetverbot für Glücksspiele. Die heutige Entscheidung bestätigt darüber hinaus das in Niedersachsen geltende staatliche Monopol für Sportwetten. Das Bundesverfassungsgericht sieht seine Anforderungen an ein staatliches Monopol durch die zahlreichen in dem seit 2008 geltenden Glücksspielrecht getroffenen Regelungen zur Suchtprävention und zur Beschränkung des Angebotes sowie der Vermarktung als erfüllt an.

„Das bei uns bestehende staatliche Sportwettenmonopol ist besonders geeignet, ein vertretbares begrenztes Angebot zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht hat dies für Niedersachsen nun eindrucksvoll anerkannt. Wir werden mit der Bekämpfung der illegalen Sportwettenvermittlung konsequent weitermachen“, so der Innenminister.

Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hatten alle niedersächsischen Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in zahlreichen Fällen den Vollzug von Untersagungsverfügungen bestätigt.

Die zahlreich aufgetretenen und EU-weit agierenden privaten Anbieter ohne Erlaubnis werden jetzt gezwungen sein, ihre Angebote einzustellen, um weitere staatliche Maßnahmen zu vermeiden. Gegen uneinsichtige Wettvermittler werden wir die bereits flächendeckend ergangenen Untersagungsverfügungen notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt.