„Die Landesregierung sieht sich durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Kurs der konsequenten Glücksspielregulierung bestätigt.“ Dies sagte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger am Dienstag, 11. April.
„Die Landesregierung sieht sich durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Kurs der konsequenten Glücksspielregulierung bestätigt.“ Dies sagte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger am Dienstag, 11. April.
Mein Kollege kennt einen, der einen kennt, der von jemandem gehört hat, der einen Anwalt kennt, der mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg hatte. Verschwörungstheorie? Nein, es gibt sie, die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde.
Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht einen Großteil der einschneidenden gesetzlichen Beschränkungen für Spielhallen bestätigt.
Schlag gegen das legale Spiel in Deutschland! – Bundesverfassungsgericht bestätigt die harten Maßnahmen der Bundesländer gegen das legale Spiel in Deutschland. Automatenwirtschaft befürchtet Wachstum des illegalen Glücksspielmarktes.
Die durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und landesrechtliche Vorschriften vorgenommenen Verschärfungen der Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen sind verfassungsgemäß.
Weitgehend unbemerkt hat sich die 2. Kammer des 1. Senats beim BVerfG mit dem Beschluss vom 09.09.2014 zum unionsrechtswidrigen Sportwettmonopol der Bundesländer positioniert. Die erneute Richtervorlage des LG Berlin sei erneut unzulässig. Nur eine weitere Standard-Entscheidung der 2. Kammer? Ein klares Nein.
In einem Strafverfahren gegen einen Sportwettenvermittler hat das Landgericht (LG) Berlin grundlegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols geäußert und die Frage der Vereinbarkeit dieses bislang von den Ländern beanspruchten Monopols mit dem Grundgesetz (GG) dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt. Das LG Berlin bittet damit das Bundesverfassungsgericht um eine Entscheidung...
Mit Beschluss vom 16. April 2012 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Umsatzbesteuerung der Umsätze von Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz neue Fassung nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass die ausführlich begründete Entscheidung des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 10. November 2010 ...
„Das Jahr 2011 war von einer „Hetzjagd“ gegen das gewerbliche Geld-Gewinnspiel gekennzeichnet. Die Länder versuchen in voller Brutalität das gewerbliche Geld-Gewinnspiel zurückzudrängen, um ihr Glücksspielmonopol abzusichern. Wenn aber die Länder ein Monopol schaffen, selber als ökonomische Marktteilnehmer handeln, zudem noch als eigene Kontrolleure auftreten, Steuern und Abgaben kassieren, diese auch verteilen dürfen und sogar die Kompetenz haben, Wettbewerber zu vernichten, dann sind Interessenkollisionen vorprogrammiert.“
Zu einem ersten Informationsgespräch und Gedankenaustausch trafen sich Mitglieder des Bundesarbeitskreises Spielbanken und Betriebsräte von Lotto am 22.08.2011 in Mainz, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Schwerpunktthema war das Glücksspielrecht in Deutschland und die Diskussion um den Glücksspielstaatsvertrag.
Die FDP-Fraktionsvorsitzenden in den Ländern setzen ein Zeichen für die Freiheit. Der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. April 2011 vorgelegt worden ist, wird von den liberalen Fraktionschefs abgelehnt. Laut einem Beschluss, der auf dem FDP-Parteitag in Rostock gefasst wurde, ist der Entwurf nicht nur illiberal, „weil er das Staatsmonopol unterstützt und damit Marktwirtschaft und Wettbewerb verhindert“.
Wie bereits berichtet, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 06. April 2011 in zwei durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren den Klagen zweier Sportwettvermittler in Hauptsacheverfahren stattgegeben. Die Ordnungsverfügungen wurden aufgehoben. Nunmehr liegen die schriftlichen Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor.