Gespräch zwischen Vertretern des Bundesarbeitskreises Spielbanken von ver.di und Betriebsräten von Lotto

Zu einem ersten Informationsgespräch und Gedankenaustausch trafen sich Mitglieder des Bundesarbeitskreises Spielbanken und Betriebsräte von Lotto am 22.08.2011 in Mainz, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Schwerpunktthema war das Glücksspielrecht in Deutschland und die Diskussion um den Glücksspielstaatsvertrag.
Die Teilnehmer sprachen sich einhellig für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland aus. „Eine beabsichtigte Liberalisierung von Sportwetten wird entschieden von ver.di abgelehnt“, so Stracke.
Die Teilnehmer lehnen weiterhin die Absicht des Bundeslandes Schleswig-Holstein ab, in Konkurrenz zu den anderen 15 Bundesländern ein eigenes Glücksspielgesetzes zu schaffen.
„Wir benötigen im Norden kein Las Vegas als Glücksspielhochburg für Deutschland“, so Bernhard Stracke.
Glücksspiel ist in Deutschland kein Wirtschaftsgut. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet zur Erfüllung des ordnungspolitischen Auftrages. Dieser besteht darin, das illegale Glücksspiel zurückzudrängen und ein staatlich kontrolliertes Angebot zur Bekämpfung der Folge- und Begleitkriminalität entgegenzuhalten.

Ver.di fordert die Ministerpräsidenten auf, am bestehenden Glücksspielmonopol in Deutschland nicht zu rütteln. Ein Schreiben an die Ministerpräsidenten in dieser Angelegenheit wird in den nächsten Tagen verschickt.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, bernhard.stracke@verdi.de
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