Mit Beschluss vom 10.06.2009 – 3 BS 179/07 – hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht einer Beschwerde des Freistaates Sachsen in einem Eilverfahren stattgegeben und einen Eilantrag eines Sportwettbüros gegen eine Untersagungsverfügung abgelehnt. Die Gründe hat die Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts in einer bei ISA-LAW hinterlegten Pressemitteilung erläutert. Sie lesen sich so, als sei das Monopol mit dem Beschluss rechtlich völlig bestätigt worden.