In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren wegen der Vermittlung von Sportwetten hat das Landgericht Ellwangen in einem Berufungsurteil das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Ellwangen vom 15.10.2009 bestätigt (Urteil Landgericht Ellwangen vom 20.01.2010 - 4 Ns 25 Js 7169/09). Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist auch, dass das Landgericht Ellwangen seine vor Jahren bereits geäußerten sonstigen Bedenken hinsichtlich der Erfüllung des Tatbestandes aufrecht erhalten hat.