Der EuGH hat mit drei Urteilen vom 08.09.2010 (Rs. C-409/06 - Winner Wetten GmbH; Rs. C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 - Markus Stoß u. a.; Rs. C-46/08 - Carmen Media Group) im Wege des Vorabscheidungsersuchens über verschiedene Vorlagefragen deutscher Verwaltungsgerichte entschieden. Die Urteile sind von der nationalen Presse überwiegend einseitig und im Ergebnis unzutreffend kommentiert worden.