OVG-Urteil ermöglicht das Vorgehen gegen illegale Wettanbieter

Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler begrüßt aktuelles Urteil

Koblenz. Als einen großartigen Erfolg für den Glücksspielstaatsvertrag und für Lotto Rheinland-Pfalz hat der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz (OVG) im Hauptsacheverfahren gegen einen privaten Wettanbieter bewertet.

Aus dieser OVG-Entscheidung, die am 15. Juli veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die Vermittlung privater Sportwetten in Rheinland-Pfalz vorläufig verboten ist. Hintergrund ist die im Dezember vergangenen Jahres erfolgte Änderung des Landesglücksspielgesetzes.

„Nunmehr kann der Staatsvertrag auch für das Land Rheinland-Pfalz seine Durchsetzung erfahren“, sagte Schössler. Dem Unternehmen Lotto gehe es nicht um eine grundsätzliche Absage an den Wettbewerb, sondern einfach darum, die Verhältnisse gerade zu rücken: „Es kann nicht sein, dass ein staatlicher Wettanbieter wie ODDSET korrekt Steuern und Abgaben zahlt, während illegale Anbieter aus Gibraltar oder Malta auf dem deutschen Markt operieren, ohne auch nur einen Cent an den Staat zu bezahlen.“

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes eröffne – so die Hoffnung von Schössler – jetzt die Möglichkeit, den Auftritt dieser Mitbewerber terrestrisch und im Internet zu untersagen.

Im konkreten Fall ging es um einen privaten Anbieter aus Bad Kreuznach, dem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) das Vermitteln von Sportwetten mit sofortiger Wirkung untersagt hatte. Einer Beschwerde des Anbieters gegen das Verbot hatte das OVG im August vergangenen Jahres zunächst noch stattgegeben und ihm damit das Anbieten von Sportwetten vorläufig wieder erlaubt. Begründet wurde die Entscheidung seinerzeit damit, dass ein Verbot nur dann zulässig wäre, wenn Rheinland-Pfalz die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt hätte.

Genau dies ist nach Auffassung der Richter mit der Verabschiedung des neuen Landesglücksspielgesetzes im Dezember 2008 erfolgt. Damit sei das Verbot privater Sportwetten, welches das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sichern solle, als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler nunmehr «voraussichtlich rechtmäßig».

Das neue Landesglücksspielgesetz sieht unter anderem vor, dass Lotto Rheinland-Pfalz künftig keine Annahmestellen in Spielhallen oder in der Nähe von Schulen betreiben darf. Zudem muss die Zahl der Annahmestellen bis Ende 2011 auf landesweit 1150 begrenzt werden. Das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet ist den Angaben zufolge verboten, Werbung dafür im Fernsehen oder im Internet untersagt. Sonstige Glücksspielwerbung müsse den Hinweis auf die Suchtgefahr enthalten, und es seien Beratungsstellen für Glücksspielsüchtige aufzubauen.

Clemens Buch
Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2
56073 Koblenz
mailto:clemens.buch@lotto-rlp.de
http://www.lotto-rlp.de