Das LG Bremen Urt. v. 27.12.2007 - Az.: 1 O 2375/06)hat eine Schadensersatzklage des Sportwetten-Anbieters bwin wegen des Verbots der Trikot-Werbung als unbegründet abgewiesen. Dem Fussball-Club Werder Bremen war verboten worden, Trikot-Werbung für den Sportwetten-Anbieter zu machen. Der Sponsor bwin klagte nun auf Schadensersatz: 1. bwin steht kein Schadensersatz für das (rechtswidrige) Verbot der Trikot-Werbung (Werder Bremen) zu, denn es fehlt am erforderlichen Verschulden der zuständigen Ordnungsbehörde.