München 14.02.2008: Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in vier Fällen die Klagen von staatlichen Glücksspielanbietern (u.a. Westlotto) gegen private DDR- und EU-lizenzierte Sportwettenbetreiber (u.a. bwin) abgewiesen. In seiner Pressemitteilung titelt der BGH: „Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig“. Erste Presseberichte sprechen davon, dass „Die Klagewelle gegen Anbieter von Sportwetten vom Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag abgeschmettert worden ist.“