Fußballclub VfB klagt gegen Glücksspielstaatsvertrag

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
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D - 82031 Grünwald (bei München)
Der Fußballclub VfB Suttgart hat als erster deutscher Bundesliga-Club gegen den seit Jahresbeginn geltenden Glücksspielstaatsvertrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein Eilverfahren eingeleitet. Dies gaben der VfB und der Ligaverband heute auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main bekannt. VfB-Präsident Erwin Staudt begründete die Anrufung des Gerichts wie folgt: „Wir sind davon überzeugt, dass der Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtswidrig ist. Deshalb gehen wir dagegen vor.“ Auch eine Klage auf Schadensersatz gegen das Land Baden-Württemberg schloss er nicht aus.

Mit dem Glücksspielstaatvertrag wollen die deutschen Länder ihr Monopol für Sportwetten und Glücksspiele für mindestens vier Jahre weiter sichern, nachdem das Bundesverfassungericht im März 2006 die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis Ende 2007 aufgefordert hatte.

Der VfB wies darauf hin, dass ihm durch das staatliche Monopol und das damit verbundene Werbeverbot für private Sportwettenanbieter bereits ein erheblicher Einnahmeausfall entstanden sei. Dem VfB war insbesondere die Werbung für den privaten Buchmacher Bwin (früher: betandwin) verboten worden. Dies hatte zu zahlreichen Gerichtsverfahren geführt. Weitere Leidtragende sind die Fußballclubs Werder Bremen und 1860 München, bei denen Bwin aufgrund von Untersagungsverfügungen als Trikotsponsor abgesprungen ist. Durch den neuen Staatsvertrag soll die Werbung für private Anbieter noch weit umfassender eingeschränkt werden.

Dies ist nach Ansicht des Ligaverbands nicht hinnehmbar. Aufgrund des staatlichen Sportwettenmonopols müsse der Profifußball in Deutschland auf jährliche Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Mio. Euro verzichten. „Es ist an der Zeit, gemeinsam mit allen Beteiligten den Dialog für ein künftiges Marktmodell aufzunehmen. Für den deutschen Profifußball bedeutet das Wettmonopol einen erheblichen Nachteil im internationalen Wettbewerb“, sagte Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball auf der heutigen Pressekonferenz. „Von einem liberalisierten Sportwettenmarkt profitiert nicht nur die Bundesliga, sondern auch der Amateurfußball und der Breitensport.“ Das deutsche Werbeverbot sei laut Rauball eine „eklatante Ungleichbehandlung“. So sei es den Clubs in EU-Ländern wie Spanien, Italien und Österreich im Gegensatz zu den deutschen Vereinen erlaubt, für private Anbieter zu werben.

Wegen der bereits im letzten Jahr als europarechtswidrig beurteilten Glücksspielstaatsvertrags hat die Europäische Kommission unmittelbar nach dessen Inkrafttreten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch mehrere deutsche Verwaltungsgerichte berurteilen den Staatsvertrag als europarechtlich nicht haltbar. So haben die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Frankfurt am Main im Januar Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt, so dass diese weiter tätig werden können. Auch das Verwaltungsgericht Schleswig hat kürzlich durchgreifende Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Staatsvertrags geäußert und ein Verfahren dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt.