Gemäß § 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 darf ein Spieler pro Monat maximal 1.000 € für Glücksspiele ausgeben. Dieses Limit gilt anbieterübergreifend.
Gemäß § 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 darf ein Spieler pro Monat maximal 1.000 € für Glücksspiele ausgeben. Dieses Limit gilt anbieterübergreifend.
Aktuelle Recherchen von Tagesschau, ZEIT und WDR decken auf: Das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € kann durch eine einfache SCHUFA-Abfrage nahezu mühelos umgangen werden – genau das, was der Autor bereits vor einem Jahr bemängelte.
Im Artikel „Das riskante Spiel um höhere Einsatzlimits des GlüStV 2021 im Lichte der Kohärenzrechtsprechung des EuGH“ des Autors vom 6. Februar 2024 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, in denen der Gesetzgeber mit § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 ein anbieterübergreifendes Einsatzlimit von grundsätzlich 1.000 € normiert hat.
Dass den §§ 284 ff. StGB die Verfassungswidrigkeit geradezu auf die Stirn geschrieben steht, ist eine Auffassung, die der Autor – wie auch die Literatur –
Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) begann eine Abkehr vom zuvor bestehenden Totalverbot von Online-Glücksspiel, das seither durch ein einheitliches Regelungsregime aufgeweicht wird.
Die Kriminalisierung von Verhalten stellt immer einen Eingriff u.a. in die grundrechtliche geschützte Allgemeine Handlungsfreiheit und in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Menschen dar. Es muss stets im Hinterkopf behalten werden, dass der Staat als übergeordnete Institution von den Menschen nur deshalb gegründet worden ist, um das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten...
Den Verfasser erreichen seit einiger Zeit immer wieder Informationen und auch Anfragen von Mandanten mit Glücksspielbezug, wonach es zu Hausdurchsuchungen in glücksspielstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gekommen ist.
Wie bereits in einem vorangegangenen Beitrag mit dem Titel („Die Kriminalisierung des Glücksspiels durch die §§ 284 ff. StGB unter strafverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten“) dargelegt wurde, lässt sich die Existenz des § 285 StGB strafverfassungsrechtlich nicht rechtfertigen.
This legal article discusses three significant decisions that impact gambling providers and their representatives in the context of player lawsuits.
Bei den Spielerklagen geht es darum, dass ein Spieler aus Deutschland einen Glücksspiel-Anbieter (Online-Casino) auf Rückzahlung seiner in der Vergangenheit getätigten Einsätze verklagt.
Ganz gleich welcher moralische Standpunkt zum Thema Online-Glücksspiel vertreten wird - nolens volens ist sicher: Online-Glücksspiel ist Bestandteil des Internets und die Branche befindet sich im ständigen Wachstum und ist nicht mehr aufzuhalten.
Nach der Legalisierung des Online-Glücksspiels ist auch der Werbemarkt dafür geöffnet worden. Die Werbung definiert der Duden wie folgt: „Gesamtheit werbender Maßnahmen; Reklame, Propaganda (…) die Werbung neuer Kunden“.