Mit seinem Beschluss vom 25.03.2008 (4 Bs 5/08) hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Verfassungs- und Europarechtskonformität des Glücksspielstaatsvertrags sowie des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrags vom 14.12.2007 festgestellt. Gleichzeitig hat das Oberverwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – festgestellt, dass eine nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis...