Mit Beschluss vom 30.10.2009 hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Untersagungsverfügung der für Internetverstöße in NRW zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.10.2008 gegen Bwin bestätigt. Mit diesem Bescheid untersagte die Bezirksregierung Düsseldorf der Bwin International Ltd. „mit den unter ihrer o.g. Domain abrufbaren Angeboten im Internet öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 des Glücksspielstaatsvertrages zu veranstalten“.