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Vertrieb von Anteilen an BGB-Gesellschaft, deren Zweck die Beteiligung an Lotto ist, stellt eine erlaubnispflichtige gewerbliche Spielvermittlung dar.

Mit einem soeben zugestellten Kostenbeschluss vom 19.05.2011(Az.: I ZR 215/08) hat der BGH die Vermittlung von BGB-Gesellschaftsanteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Geschäftszweck in der Teilnahme am Lotto des Deutschen Lotto- und Totoblocks besteht, als Gewerbliche Spielvermittlung iSd § 3 Nr. 6 GlüStV qualifiziert. Eine solche Tätigkeit bedarf der Erlaubnis gem. § 4 Abs. 1 GlüStV und ist ohne eine solche Erlaubnis verboten.

2. September 2011

Urteil des BVerwG vom 01.06.2011 – BVerwG 8 C 5.10; Das Werbe- und Vertriebsverbot von Glücksspielen im Internet gem. § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV ist verfassungs- und europarechtskonform

Bei dem Urteil – 8 C 5.10 – ging es um eine Klage gegen die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen über das Internet und der diesbezüglichen Internetwerbung, soweit eine Abrufmöglichkeit vom Gebiet des Freistaats Bayern eröffnet war. Der Kläger ist Inhaber einer von den damaligen Behörden der noch nicht aufgelösten DDR erteilten Gewerbegenehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten ab 01.05.1990.

3. August 2011

Zeturf-Urteil: EuGH bestätigt erneut die Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen

In der Entscheidung Zeturf vom 30.06.2011 (Rs. C-212/08) hat der EuGH erneut die Zulässigkeit eines Glücksspielmonopols bestätigt und damit seine bisherige Rechtsprechung konsequent fortgesetzt. Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchen hatte sich der EuGH mit der Frage nach der Vereinbarkeit eines Monopols für die Veranstaltung von Pferdewetten zu befassen. Hintergrund des Verfahrens bilden Regelungen in Frankreich.

5. Juli 2011

Kein vorläufiger Rechtsschutz für Sportwetten-Bandenwerbung!

Das Verwaltungsgericht Schleswig lehnt den Antrag eines Werbeveranstalters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das Verbot der Bandenwerbung für Internetsportwetten anlässlich der EHF Champions League Spiele in Spielstätten in Schleswig Holstein ab. Das VG Schleswig schließt sich der ganz überwiegenden Ansicht in der – insbesondere obergerichtlichen – Rechtsprechung (z.B.: OVG Berlin-Brandenburg, st. Rspr., z.B: Beschluss v. 19.11.2010, Az. OVG 1 S 204.10...

7. Februar 2011

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Verbot nicht erlaubter Sportwettenvermittlung (Beschluss v. 01.02.2011, Az.: 6 B 11395/10.OVG)

Gegen einen bekannten Sportwettenvermittler, der nicht über eine Erlaubnis gem. § 4 Abs. 1 GlüStV verfügte, hatte die zuständige Behörde eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung erlassen. In dem von ihm angestrengten Eilverfahren begehrte der Sportwettenvermittler die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Verbots. Das VG Trier wies den Antrag zurück. Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das OVG Rheinland-Pfalz als unbegründet zurück.

4. Februar 2011

Verwaltungsgericht Mainz: Beschluss vom 09.11.2010, Az.: 6 L 1089/10

Eine behördliche Untersagungsverfügung, die auf das Fehlen der Erlaubnis für die Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen gestützt wird, ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn das Glücksspielmonopol gemäß § 10 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 GlüStV als europarechtswidrig angesehen würde. Die allgemeine Erlaubnispflicht des § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV ist eine tragende Grundnorm des Glücksspielstaatsvertrags 2008 zur Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots.

10. November 2010

EuGH bestätigt Glücksspielpolitik der Länder – Monopol gekippt? Warten wir´s ab!

Der EuGH hat mit drei Urteilen vom 08.09.2010 (Rs. C-409/06 - Winner Wetten GmbH; Rs. C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 - Markus Stoß u. a.; Rs. C-46/08 - Carmen Media Group) im Wege des Vorabscheidungsersuchens über verschiedene Vorlagefragen deutscher Verwaltungsgerichte entschieden. Die Urteile sind von der nationalen Presse überwiegend einseitig und im Ergebnis unzutreffend kommentiert worden.

12. September 2010

EuGH: Urteilsverkündung auch in Sachen „Markus Stoß“ am 08. September 2010

Der EuGH hat nunmehr erwartungsgemäß auch die Urteilsverkündung in den weiteren deutschen Vorlageverfahren C-316/07, C- 258/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 – verbundene Rechtssachen „Markus Stoß u.a.“ - auf den 08. September 2010, 09:30 terminiert.

13. Juli 2010

EuGH-Entscheidung zum GlüStV am 8. September 2010

Der Europäische Gerichtshof hat den ersten Verkündungstermin in den die deutsche Rechtslage betreffenden Vorabentscheidungsverfahren mitgeteilt. Die öffentliche Sitzung zur Verkündung des Urteils in der Rechtssache Carmen Media (Rs. C-46/08) findet am 08.09.2010 um 9:30 Uhr statt.

8. Juli 2010

Ein Gewinnspiel im Internet mit einem Einsatz von 39,99 € um ein Einfamilienhaus ist unzulässig

Das Verwaltungsgericht Münster hat die Verlosung eines Einfamilienhauses im Internet für unzulässig erachtet. Bisher liegt nur die Pressemitteilung des Gerichts vor. Besonders interessant ist hier allerdings, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt nicht um ein Glücksspiel iSd § 3 Abs. 1 GlüStV handelte, sondern um ein reines Gewinnspiel, das somit nicht unter die Vorschriften des GlüStV fällt.

23. Juni 2010

Auch nach der „Betfair-Entscheidung“ des EuGH: Keine Ausschreibungspflicht für deutsche Glücksspielmonopole

Der Europäische Gerichtshof hat heute das mit Spannung erwartete Urteil in der Rechtssache Sporting Exchange (Betfair) (C-203/08) zur Frage der Ausschreibungspflicht niederländischer Glücksspiellizenzen verkündet. Darin hat der Gerichtshof eine niederländische Rechtsnorm mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit für grundsätzlich vereinbar erklärt, nach der die Erteilung und Verlängerung der Zulassung eines einzigen Veranstalters von Glücksspielen vorgesehen ist.

4. Juni 2010

Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot vom 26.01.2010 in der Rs. C-409/06 Winner Wetten GmbH ./. Bürgermeisterin der Stadt Bergheim

Grundsätzlich ist festzustellen, dass dieses Schlussplädoyer des Generalanwalts in außergewöhnlicher Deutlichkeit die Grenzziehung zwischen europäischem und nationalem Recht hervorhebt. Obwohl der Generalanwalt nämlich offenkundige Zweifel an der Richtigkeit der juristischen Einschätzung des vorlegenden Verwaltungsgerichts Köln äußert und diese im vorliegenden Schlussantrag mit außergewöhnlicher Deutlichkeit hervorhebt, hält er den Europäischen Gerichtshof für veranlasst, die Vorlagefragen unter den fehlerhaften Prämissen des nationalen Gerichts zu beantworten.

26. Januar 2010
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