Vertrieb von Anteilen an BGB-Gesellschaft, deren Zweck die Beteiligung an Lotto ist, stellt eine erlaubnispflichtige gewerbliche Spielvermittlung dar.

Urteil des BVerwG vom 01.06.2011 – BVerwG 8 C 5.10; Das Werbe- und Vertriebsverbot von Glücksspielen im Internet gem. § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV ist verfassungs- und europarechtskonform

Zeturf-Urteil: EuGH bestätigt erneut die Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen

Kein vorläufiger Rechtsschutz für Sportwetten-Bandenwerbung!

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Verbot nicht erlaubter Sportwettenvermittlung (Beschluss v. 01.02.2011, Az.: 6 B 11395/10.OVG)

Verwaltungsgericht Mainz: Beschluss vom 09.11.2010, Az.: 6 L 1089/10

EuGH bestätigt Glücksspielpolitik der Länder – Monopol gekippt? Warten wir´s ab!

EuGH-Entscheidung zum GlüStV am 8. September 2010

Ein Gewinnspiel im Internet mit einem Einsatz von 39,99 € um ein Einfamilienhaus ist unzulässig

Auch nach der „Betfair-Entscheidung“ des EuGH: Keine Ausschreibungspflicht für deutsche Glücksspielmonopole

Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot vom 26.01.2010 in der Rs. C-409/06 Winner Wetten GmbH ./. Bürgermeisterin der Stadt Bergheim