Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster bereits unter dem 14.05.2004 Bewerbung und Vertrieb von Sportwetten der Fa. Sportwetten GmbH Gera in Nordrhein Westfalen verboten und soeben seine bisherige Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit der Vermittlung von Sportwetten ausländische Veranstalter durch neuerlichen Beschluss vom 30.09.2004 mit überzeugender Begründung bestätigt hat (ISA-CASINOS berichtete ausführlich), ist nunmehr das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.09.2004 in der ebenfalls ausführlich begründeten Fassung bekannt geworden.