Der Vertrieb privater Sportwetten (hier: Sportwetten GmbH Gera) in Bayern bleibt weiterhin verboten

Kritische Anmerkungen zur Veröffentlichung des Herrn Jürgen Wagentrotz unter dem Titel: „Gutachterliche Stellungnahme zu §§ 284 und 285 des deutschen Strafgesetzbuches bezüglich Glücksspiele im Internet“ vom 21.10.2004

Der österreichische Sportwettenanbieter “Intertops” darf seine Sportwetten in Deutschland nicht mehr anbieten.

Vermittlung von Sportwetten an ausländische Veranstalter bleibt auch nach dem BVerfG-Beschluss vom 26.08.2004 rechtswidrig