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Belgischer Schiedshof hält Glücksspielmonopol in Belgien für europarechtskonform

Der belgische Schiedshof (Cour d’arbitrage de Belgique/Arbitragehof van België, entspricht dem Bundesverfassungsgericht) hat mit Urteil vom 10. März 2004 entschieden, dass das aus Art. 7 des Gesetzes vom 19.04.2002 zur Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie zu deren Gunsten bestehende Monopol, Glücksspiele über das Internet anzubieten, mit den durch den EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten im Einklang steht.

17. Oktober 2005

OGH bestätigt Glücksspielverbot für österreichische Unternehmen in Deutschland

Der österreichische OGH hat in seinem Beschluss vom 11.08.2005 (Az. 4 Ob 147/05d) das Urteil des OLG Linz bestätigt, welches festgestellt hatte, dass es einem österreichischen Unternehmen ohne Erlaubnis der deutschen Behörden nicht gestattet ist, in Deutschland Sportwetten anzubieten oder zu bewerben. Damit hat das höchste Gericht der Republik Österreich die außerordentliche Revision der Klägerin gegen das klageabweisende Berufungsurteil rechtskräftig zurückgewiesen.

5. Oktober 2005

Österreichischer Sportwettenveranstalter zur Unterlassung und Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2005 (Az. 31 O 205/05) einem österreichischen Unternehmen untersagt, Sportwetten – insbesondere über das Internet - ohne Erlaubnis einer deutschen Behörde in Deutschland anzubieten oder zu bewerben. Die Richter stützen ihre Entscheidung auf die vollständige Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor und nach der sog. Gambelli-Entscheidung ....

5. Oktober 2005

Kein Anspruch auf Duldung privater Sportwettangebote

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.08.2005 den Anordnungsanspruch eines privaten Sportwettveranstalters abgelehnt, mit welchem dem Land Hessen aufgegeben werden sollte, die vom Antragsteller ohne Erlaubnis der hessischen Behörden veranstalteten und vermittelten Sportwetten zu dulden. Für einen solchen Anspruch fehle es an einer Rechtsgrundlage, entschied der Hessische VGH.

6. September 2005

Finnland nach dem Gambelli-Urteil des EuGH

Der Oberste Finnische Gerichtshof erklärt die strafrechtlichen Bestimmungen (ähnlich der §§ 284 ff. StGB) zum Schutz eines aufgrund des finnischen Lotteriegesetzes erteilten Exklusivrechts auch nach der Gambelli-Entscheidung des EuGH für europarechtskonform. In seinem Urteil vom 24.02.2005 (KKO: 2005: 27), das soeben durch beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache bekannt wurde, hat sich der Oberste Finnische Gerichtshof, mit der Frage befasst, ob unter Zugrundelegung der Gambelli-Entscheidung das finnische Lotteriegesetz dem geltenden EU-Recht entspricht.

14. Juli 2005

Oberlandesgericht Linz (Österreich): – Das Veranstalten und Bewerben von Sportwetten in Deutschland durch österreichische Unternehmen ist wettbewerbswidrig

Für Sportwettanbieter aus Österreich wird es nach dem Urteil des österrei-chischen Oberlandesgericht in Linz immer schwieriger, sich zur Rechtferti-gung ihre Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland auf die Unkenntnis der Rechtslage zu berufen. Nach dem österreichischen OGH (Urteil vom 14.03.2005, Az. 4 Ob 255/04k) hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Linz für österreichische Anbieter von Sportwetten klar gestellt, von welcher Rechtslage in Deutschland auszugehen ist.

4. Juni 2005

Italien nach dem Gambelli-Urteil des EuGH

Das oberste italienische Kassationsgericht (Vereinigte Strafkammern) erklärt nationale Glücksspielregelungen auch unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gambelli–Urteil für europarechtskonform. Das oberste italienische Kassationsgericht hat sich in seinem Urteil vom 18.05.2004 (Az. 31132/03), das soeben durch beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache bekannt wurde, kritisch mit der Gambelli-Entscheidung auseinandergesetzt.

23. Mai 2005

betandwin kann sich in Sachsen-Anhalt nicht auf die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten berufen

Soweit ersichtlich hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit sei-nem Beschluss vom 26. April 2005 als erstes Oberverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren über die Wirksamkeit der in den letzten Tagen der DDR erteilten Gewerbegenehmigungen für Sportwettenveranstalter in anderen Bundesländern entschieden. Gegenstand des Verfahrens war ein verwaltungsgerichtliches Urteil vom 20. März 2003, in dem einem Sportwettenvermittler durch Untersagungsverfügung verboten worden war ...

18. Mai 2005

Zur Reichweite und Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Wie an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.04.2005 (1 BVR 223/05) auf Antrag eines privaten Sportwettenvermittlers Eilbeschlüsse des VG München und des Bay. VGH wegen Verletzung seines Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG (Recht auf rechtliches Gehör) aufgehoben und den Rechtsstreit an das VG zurückverwiesen.

7. Mai 2005

Die Veranstaltung von Sportwetten im Internet für Spieler aus Deutschland ist ohne Erlaubnis der deutschen Behörden wettbewerbswidrig

Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 28.04.2005 (Az. 31 O 600/04) sämtlichen Beklagten - einschließlich der Domaininhaber - das Angebot und die Bewerbung von Sportwetten im Internet wegen eines Verstoßes gegen die §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mir § 284 Abs. 1 StGB untersagt. In der Sache selbst bleibt das Gericht auch nach erneuter Überprüfung der Rechtslage nach der Gambelli-Entscheidung des EuGH bei der in ständiger Rechtsprechung geäußerten Auffassung...

3. Mai 2005

Der private Sportwettenanbieter Laola entzieht sich seiner Zahlungspflicht durch Berufung auf Illegalität des eigenen Handelns

Im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Schiebereien um den Schiedsrichter Hoyzer ist häufig auch Kritik an den staatlichen Anbietern der Sportwette ODDSET geübt worden. Insbesondere aus Kreisen der privaten Sportwettanbieter wurde ODDSET vorgeworfen, man habe dort keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen, um den Einsatz hoher Spielsummen durch einzelne Wetter zu verhindern und frühzeitig auffällige Spielpaarungen aufzudecken.

17. März 2005

Verwaltungsgericht Minden löckt wider den Stachel

Die 3. Kammer des Verwaltungsgericht Minden stellt sich in einem Beschluss vom 12.11.2004 (3 L 804/04) gegen die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das VG Münster meint, angesichts der Werbung der staatlichen Lotteriegesellschaften sei keine klare Zielsetzung dahingehend erkennbar, dass durch das staatliche Vorgehen der Spieltrieb in der Bevölkerung kanalisiert und eingedämmt werde. In seiner Entscheidung übersieht das VG Minden aber offensichtlich die eindeutig das Gegenteil feststellenden Entscheidungen des ihm übergeordneten Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen...

24. November 2004
1…6789
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