In der soeben bekanntgewordenen Entscheidung des OVG Hamburg vom 06.07.2007 hat der Senat erneut die Fortgeltung des staatlichen Sportwettenmonopols bestätigt. Unter Bezug auf seine bisherige Rechtsprechung vertritt das OVG Hamburg weiterhin die „Sektorentheorie“, wonach das Kohärenzerfordernis nach EU-Recht nicht die Umsetzung eines Gesamtkonzept in allen Glücksspielbereichen erfordert.